Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Nebenkosten 2015 - (Mietrecht, Miete, Nebenkosten) Nebenkosten 2016 - (Mietrecht, Miete, Nebenkosten)

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016.

 

Wichtiger ist aber, wann die Abrechnung bei Dir eingegangen ist. Weißt Du das?

Im Zweifel würde ich hier einen Widerspruch einlegen (auch wenn schon bezahlt ist). Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wird der Vermieter dies Dir auch mitteilen und nachweisen können.

Eine einseitige Änderung des Verteilerschlüssels ist nach § 556a BGB nur dann zulässig, wenn künftig nach Verbrauch abgerechnet werden soll.

Das ist hier nicht der Fall.

Das dürfte sogar einen formellen Fehler darstellen, den der Vermieter nicht mehr korrigieren kann. Die Nachzahlung könntest Du zurückfordern.

 

Die Grundsteuer müsste natürlich anteilig umgelegt werden. Ich kenne den Hebesatz in Eurer Kommune nicht, aber der aufgeführte Betrag wird normalerweise für ein großes Haus fällig und nicht für eine einzige Wohnung. Auf Dich würde dann etwa ein Siebtel entfallen, also etwa die genannten 50 Euro.

Du zahlst Gartenpflege, Straßenreinigung und Müllentsorgung Geld oha was für Abzocke.