Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Nebenkosten 2015 - (Mietrecht, Miete, Nebenkosten) Nebenkosten 2016 - (Mietrecht, Miete, Nebenkosten)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016.

 

Wichtiger ist aber, wann die Abrechnung bei Dir eingegangen ist. Weißt Du das?

Im Zweifel würde ich hier einen Widerspruch einlegen (auch wenn schon bezahlt ist). Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wird der Vermieter dies Dir auch mitteilen und nachweisen können.

Eine einseitige Änderung des Verteilerschlüssels ist nach § 556a BGB nur dann zulässig, wenn künftig nach Verbrauch abgerechnet werden soll.

Das ist hier nicht der Fall.

Das dürfte sogar einen formellen Fehler darstellen, den der Vermieter nicht mehr korrigieren kann. Die Nachzahlung könntest Du zurückfordern.

 

DietmarBakel 
Fragesteller
 10.08.2017, 15:48

Der Zugang der 2015-Abrechnung war sicherlich zeitnah an dem Datum. Geht es jetzt um Tage (weil heute der 10.08.17 ist)? Oder kann man bis 31.12.2017 Einspruch einlegen?

ChristianLE  10.08.2017, 15:56
@DietmarBakel

Nein, das sind tatsächlich nur 12 Monate. Also jetzt ganz schnell den Widerspruch rausschicken.

DietmarBakel 
Fragesteller
 10.08.2017, 19:33
@ChristianLE

Widerspruch (für 2015) soeben per Fax an die Hausverwaltung gesendet. 

Hoffen wir das Beste, liebe Gäste.

Gruß und Dank

ChristianLE  11.08.2017, 07:59
@DietmarBakel

Die Sendebestätigung gut aufheben. Im Zweifel den Widerspruch nochmal schriftlich via EW-Einschreiben versenden.

Der Nachweis könnte wichtig sein, oder wie meine Chefin immer meinte: "Wer schreibt, der bleibt".

Die Grundsteuer müsste natürlich anteilig umgelegt werden. Ich kenne den Hebesatz in Eurer Kommune nicht, aber der aufgeführte Betrag wird normalerweise für ein großes Haus fällig und nicht für eine einzige Wohnung. Auf Dich würde dann etwa ein Siebtel entfallen, also etwa die genannten 50 Euro.

DietmarBakel 
Fragesteller
 10.08.2017, 15:38

Das der Betrag (Anteil der Wohnung) falsch ist hat mir die Kommune bereits bestätigt. Der Hebesatz ist von 490 auf 545 gestiegen, mehr nicht.

Danke.

Du zahlst Gartenpflege, Straßenreinigung und Müllentsorgung Geld oha was für Abzocke.

DietmarBakel 
Fragesteller
 10.08.2017, 15:34

Danke für Deinen Hinweis. Ich passe mich demnächst Deiner Lebensweise an.

MultiVitamin36  10.08.2017, 15:35

Ok haha

MultiVitamin36  10.08.2017, 15:37

Eigentumsanteil o.GA

GA= Genosssenschaftsanteil

DietmarBakel 
Fragesteller
 10.08.2017, 15:40
@MultiVitamin36

Welche Genossenschaft gibt es in einer klassischen WEG? Und was hat das mit Miteigentumsanteilen zu tun?

ChristianLE  10.08.2017, 15:58
@DietmarBakel

Gar nichts. Das war vermutlich nur geraten.

Annaberg  10.08.2017, 15:39

Na ja, Gartenpflege, Straßenreinigung und Müllentsorgung sind nun mal Nebenkosten und müssen vom Mieter bezahlt werden. Ob die Abrechnung hier rechtens ist lässt sich in  der Kürze der Zeit allerdings nicht sagen, nur eins noch, die Grundsteuer wurde in den vergangen Jahren in sehr vielen Gemeinden/Städten neu berechnet und ist jetzt teilweise sehr viel höher als vor ein paar Jahren.

DietmarBakel 
Fragesteller
 10.08.2017, 15:41
@Annaberg

Das der Betrag (Anteil der Wohnung) falsch ist hat mir die Kommune bereits bestätigt. Der Hebesatz ist von 490 auf 545 gestiegen, mehr nicht.

Danke.

Gerhart  10.08.2017, 19:18
@DietmarBakel

Die Erhöhung des Hebesatzes führt zu einer Erhöhung der Grundsteuer 

DietmarBakel 
Fragesteller
 10.08.2017, 19:29
@Gerhart

Ja, sicherlich. 

Aber, eine Erhöhung des Hebesatzes um ca. 11% löst wohl kaum eine Grundsteuererhöhung von 670% aus.