Betriebsbedingte Kündigung; darf der Posten intern/extern direkt wieder neu besetzt werden?

7 Antworten

Intern kann er die Stelle ausschreiben, extern nicht, weil "betriebsbedingt" dann als Grund vorgeschoben wurde. Hast Du Kündigungsschutz-Klage beim Arbeitsgericht eingereicht? Muss innerhalb von 14 Tagen passieren. Dann klärt das Arbeitsgericht, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Die Frist fuer die Kuendigungsschutzklage betraegt 21 Tage ab Zugang der schriftlichen Kuendigung, nicht 14. Der AG darf die Stelle auch extern neu besetzen, koennte dadurch aber gegenueber dem Arbeitsgericht in Erklaerungsnoete bezueglich der betrieblichen Gruende geraten (muss aber nicht).

Du kannst nicht dagegen vorgehen, das Dein ehemaliger AG Deinen Arbeitsplatz neu besetzt.

Aber: Du kannst gegen Deine Kündigung vorgehen, aber nur innerhalb von 21 Tagen! Egal ob sie gerechtfertigt war oder nicht, nach 21 Tagen ohne Kündigungsschutzklage ist sie rechtens

Vorher waere aber abzuklaeren, ob ueberhaupt Kuendigungsschutz besteht. Sollte keiner bestehen, macht auch eine Kuendigungsschutzklage keinen Sinn bzw. wird erst gar nicht angenommen.

Da würde ich mich dann direkt an einen Anwalt wenden!

Zumindest wenn die Stelle extern besetzt werden soll...

Intern könnte es eventuell möglich sein, weil es da oft noch so was wie einen Sozialplan oder zumindest soziale Kriterien gibt, nach denen Du eher entlassen werden konntest als der andere, der andere aber auch Deine Arbeit machen kann.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung wird ja auch eine Sozialauswahl berücksichtigt. Es kann ohne weiteres sein, dass der entsprechende Arbeitsplatz von einem anderen Mitarbeiter bestzt wird. Der Betrieb muss aber insgesamt seine Personalkosten reduzieren. Das ist dann natürlich ebenfalls "betriebsbedingt"

neu einstellen nicht, aber mit jemandem aus der firma schon