McDonalds Kündigung

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Was ist daran nicht zu verstehen?

Wenn die ersten 4 Wochen rum sind, kannst du mit einer Frist von 7 Tagen (1 Woche) kündigen bis zum Ablauf der Probezeit, dann gilt eine andere Frist.

Wenn du bspw Montags die Kündigung abgibst, dann ist der folgende Dienstag dein letzter Arbeitstag - der Tag der Abgabe zählt nicht zur Kündigungsfrist!

Für Dummies - 7 Kalendertage +1

Über Urlaub brauchst du dir keine Gedanken machen - wenn du vor dem 31.03 gehst hast du gar keinen Urlaub, wenn du danach gehst, dann sind es 2 rostige Tage... keine Ahnung wie montana83 auf die Urlaubsberechnung kommt, das BUrlG (§ 5) sieht zwingend vor, dass Urlaub nur für VOLLE Monate zu berücksichtigen ist - somit ist der Februar schon mal komplett außen vor...

Und ob Überstunden aufgelaufen sind wage ich sehr zu bezweifeln bei der Fressbude

Kündigung kannst du immer einreichen. Kündigungsfrist ist einfach nur zum Schutz des Arbeitgebers. Die haben dich da ja bei McD eingeplant als Mitarbeiter und deswegen kannst du von heute auf morgen nicht sagen "Ach ich komm einfach nicht mehr"

Theoretisch müsstest du dann nach der Kündigung noch 7 Tage dort Arbeiten, für die du aber dann auch ganz normal bezahlt würdest.

Schachtel5 
Fragesteller
 01.03.2013, 22:41

Danke!

  • Arbeitsbeginn 14.02.2013
  • 3 Monate Probezeit - also bis zum 14.05.2013
  • 7 Tagen Kündigungsfrist, wenn nach dem 1. Monat gekündigt wird (nach dem 14.03.2013)

Wenn du nach dem 14.03.2013 kündigst, beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Solltest du bspw. am 25.03.2013 kündigen, endet der Arbeitsvertrag am 31.03.2013. In der Zeit der Kündigungsfrist müssen eigentlich alle Überstunden und Urlaubstage genommen werden - so kenne ich es - die restliche Zeit ist reguläre Arbeitszeit. LG

Schachtel5 
Fragesteller
 01.03.2013, 22:40

ah okay danke, was meinst du mit es "müssen eigentlich alle Überstunden und Urlaubstage genommen werden"? Bzw. was bedeutet das genau, also muss ich noch Urlaub nehmen oder sowas? Sry die dumme Frage, aber will wirklich auf Nr. Sicher gehen und für mich ich das alles völliges Neuland.

montana83  01.03.2013, 22:50
@Schachtel5

Wenn du zum Beispiel 10 Überstunden hast, kannst du diese in der Kündigungsfrist abbummeln oder dir ausbezahlen lassen.

Der Urlaub ist anteilsmäßig zu berücksichtigen - das steht in deinem Arbeitsvertrag. Ich kenne jetzt deinen Urlaubsanspruch nicht und kann entsprechend nur raten...


Wenn dir in einem Kalenderjahr 24 Tage Urlaub zustehen, heißt das: Pro Monat zwei Tage ( vom 14.02.2013 - 14.03.2013), die kannst du in der Kündigungszeit nehmen oder auch auszahlen lassen.

Solltest du allerdings bis zum 31.03.2013 arbeiten sind das 6 Wochen, somit stehen dir 3 Tage Urlaub zu (Allerdings weiß ich das bei 6 Wochen nicht zu 100%.). LG

Schachtel5 
Fragesteller
 01.03.2013, 23:07
@montana83

ah okay danke, dann bin ich beruhigt, ich dachte, man müsste um kündigen zu können da noch irgendwas anderes wegen Urlaub und Überstunden berücksichtigen. Danke

stelari  02.03.2013, 07:58
@montana83

Aufgrund welcher - nicht vorhandenen - Grundlage leitest du den Urlaubsanspruch ab von 3 Tagen?

§ 5 Teilurlaub (BUrlG)

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Du reichst die Kündigung ein. Z. B morgen 2.8, dann teilst du mit, dass du auf den 9.3 kündigen möchtest. Also das Datum an dem du die Kündigung abgibst plus 7 Tage. Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist in den ersten 3 monaten... lol ich hab auch mal bei denen gearbeitet... ist nen doofer job gell? ^^

Schachtel5 
Fragesteller
 01.03.2013, 22:41

Danke! Ja, der Job ist nicht jedermanns Sache g. Vor allem wird man von manchen Schichtführern echt mies behandelt.