Betriebliche Altersvorsorge bei einer GbR?

5 Antworten

Hallo wfwbinder,

wie du vermutlich schon weißt, kannst du die Verträge nicht über eure „ Gbr „ weiterführen. Die Frage nach „Weiterführung oder nicht“ hängt von etlichen Faktoren ab.

  • Wann wurden die Verträge geschlossen?
  • Wirst du in die PKV wechseln oder bleibst du in der GKV?
  • Ist die „Unverfallbarkeit“ schon erreicht worden?
  • Welche Bruttobeiträge fließen in die Verträge?
  • Gibt es weitere Vorsorgeverträge?
  • Ist eine GmbH in Planung?
  • Sind die Verträge mit weiteren biometrischen Risiken gekoppelt? (z.b. Berufsunfähigkeit)
  • Wann laufen die Verträge ab?
  • Passt der Ablauf mit deiner Vorsorgeplanung zusammen?

Vorab, oft lohnt sich die private Weiterführung nicht. Es kommt natürlich immer auf die Gesamtsituation an, aber vor allem wie lange der Vertrag bereits läuft und noch laufen wird. Solltest du mir die Antworten zu meinen Fragen nennen wollen, kann ich die eine genauere Einschätzung abgeben.

Gruß

Also der eine ist ca. 8 Jahre der andere ca. 5 Jahre alt. Auszahlung ist glaube ich ohne Abzüge 2045 möglich, d.h. sie laufen noch 34 Jahre.

Aktueller stand ist das wir in der GKV bleiben. Bruttobeiträge sind 80 und 120 Euro Weitere Vorsorgeverträge habe ich Privat bisher 3 Stück. GmbH oder GbR wir sind uns bisher nicht einig. BU habe ich separat

Freue mich sehr für ein weiteres Statement von dir, vielen Dank.

@GiovanniEterno

kann ich dir meine Antwort per Mail senden? Sie ist etwas länger geworden.

Also der eine ist ca. 8 Jahre der andere ca. 5 Jahre alt. Auszahlung ist glaube ich ohne Abzüge 2045 möglich, d.h. sie laufen noch 34 Jahre.

Aktueller stand ist das wir in der GKV bleiben. Bruttobeiträge sind 80 und 120 Euro Weitere Vorsorgeverträge habe ich Privat bisher 3 Stück. GmbH oder GbR wir sind uns bisher nicht einig. BU habe ich separat

Freue mich sehr für ein weiteres Statement von dir, vielen Dank.

GbR, also Gesellschaft bürgerlichen Rechts, da bist Du als Person tätig. Also können diese Beiträge nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das ginge unter Umständen, wenn Ihr als GmbH gründen würdet.

Du kannst die Verträge aber privat weiter bedienen.

Die Frage ist nur ob das privat so sinnvoll ist, da man ja tatsächlich den vollen Betrag einbezahlen muss und dieser nicht wie bisher vom brutto abgezogen wird!?

@GiovanniEterno

Dafür hast Du nun den vollen Abzug bei den Vorsorgeaufwendungen, den Du vorher nciht hattest, weil die AG--Beiträge gegengerechnet wurden.

Ist also wieder wie ein Abzug vom Einkommen.

Du kannst die verträge weiterhin und selbst bedienen. Je nach Vetrag der GbR kannst Du die GbR mit heranziehen.

Nicht korrekt, GbR ist GbR, da können diese Verträge nicht als Betriebsauagaben deklariert werden, die korrekte Antwort hat wfwbinder oben gegeben.

Was meinst du damit? "Die GbR mit heranziehen"?

Das musst du mit der Versicherung klären, die wissen Bescheid

Eine sehr hilfreiche Antwort.