Fahrtkostenerstattung fuer vom Jobcenter angeordneten Termin beim Jugendamt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Regelbedarf ist tatsächlich ein (auf einen ganzen Monat gerechnet lächerlich geringer) Anteil für Fahrtkosten enthalten, der gilt für "alltägliche Fahrten". Das Jobcenter wird wahrscheinlich davon ausgehen können, dass du ggf. auch aus anderen Gründen im Alltag mal zum Jugendamt fahren müsstest, demnach wäre die Ablehnung einer (weiteren) Erstattung richtig.

Eine Kostenerstattung wie bei einem Termin im Jobcenter funktioniert rechtlich nicht, weil das ausschließlich für Termine beim Jobcenter bzw. beim Ärztlichen Dienst bzw. bei der Agentur für Arbeit vorgesehen ist. Und auch in diesen Fällen nur, wenn du zur Wahrnehmung des Termins verpflichtet bist.

Die letzte, theoretische Möglichkeit wäre eine Erstattung aus dem Vermittlungsbudget. Dazu müsste die Übernahme der Kosten für die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sein. Das wird aber wahrscheinlich nicht der Fall sein.

... aber im Bescheid wird ja der weitere Werdegang vorgeschlagen, einfach also umsetzetn diesen Vorschlag.

Viel Glück.

Der § 65a SGB I regelt hier, dass der zuständige Leistungsträger die Aufwendungen für Fahrtkosten bei persönlichem Erscheinen übernehmen soll.

Wobei "soll" nicht "muss" bedeutet. Ein Rest Ermessensspielraum bleibt dem Amt.

Hier der Link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65a.html

das jobcenter erstattet keine fahrtkosten zum jugendamt. die fahrtkosten musst du versuchen dir von dort aus zu erstatten. das allerdings hat kaum oder keine aussicht auf erfolg.

guckst du hier rein: www.elo-forum.org