Darlehensrückzahlung an das Jobcenter trotz Privatinsolvenz - habe ich einen Anspruch darauf das zu viel gezahlte Geld zurück zu bekommen?

4 Antworten

Der Insolvenzverwalter benachrichtigt alle Gläubiger über die Zahlungsunfähigkeit.

Demnach sollte auch das Jobcenter unterrichtet worden sein.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger, dazu zählt in deinem Falle auch das Jobcenter von deiner Zahlungsunfähigkeit erfährt, hast du das Recht deine Zahlungen einzustellen.

Zahlungen die vor Bekanntgabe deiner Privatinsolvenz geleistet wurden, werden nicht erstattet. Hast du nach Bekanntgabe deiner Privatinsolvenz noch Zahlungen an das Jobcenter geleistet, wären diese wieder zu erstatten.

Ein Telefont mit einem Sachbearbeiter des Jobcenters, dass du Insolvenz beantragt hast, reicht nicht aus. Die Information muss in Schriftform vom Insolvenzverwalter an das Jobcenter ergehen. Ab diesem Datum musst du nichts mehr zahlen.

Du hast doch sicher , bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde , ALLE Gläubiger aufgelistet ? Schon beim Gespräch mit der Schuldnerberatung ? Gläubiger = Jeder der Geld von dir bekommt .
Insofern sollte auch das Darlehn beim Jobcenter mit aufgeführt worden sein . Jeder Gläubiger wird zunächst über deine Zahlungsunfähigkeit informiert , so dass du zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr hättest zahlen müssen . Zumindest aber kann das Jobcenter nicht behaupten es hätte nichts Schriftliches gegeben . Da muss es von Seiten der Schuldnerberatung einen Schriftverkehr gegeben haben , frag da doch einfach mal nach .

Nein,was bezahlt ist,ist bezahlt,das Geld ist weg,hatte ich auch.

mfg

Ja, warum nicht?