Zahlung eingestellt

7 Antworten

Das JobCenter Y ist für die Zahlung ab 08.07. zuständig. Ich hoffe, du hast in deinem Antrag mit angegeben, dass du ab 08.07. die Zahlung beantragst. Neuerdings wird auch rückwirkend ALG II gezahlt, aber nur für den Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Hast du den 08.07. auf dem Antrag nicht angegeben, dann gehe am Montag unbedingt noch einmal hin und gib ein Schreiben ab (nimm ein Duplikat mit und lass dir darauf den Empfang bestätigen), "Ergänzung zum Antrag auf ALG II", dass der Antrag auf ALG II für die Zeit ab 08.07. gestellt wurde. Wichtig ist, dass alles noch im Juli zugeht.

Das JobCenter X ist somit im Recht, wenn es die Zahlung zurückfordert.

Du hättest weder Umzug noch doppelte Miete zahlen müssen, wenn du alles vorher beim JobCenter beantragt hättest und dieses auch der Anmietung der Wohnung zugestimmt hätte. Auch für die Schlussrenovierung hättest du einen Zuschuss bekommen, wenn du dazu verpflichtet gewesen bist. Nur musst du das alles vorher beantragen und darfst erst mit Zustimmung an die Arbeit gehen. Ein Kautionsdarlehen hättest du auch beantragen können.

Lege ihnen wenigstens noch die Nebenkostenabrechnung vor (ich hoffe, sie ist noch nicht zu alt), diese wird auf Antrag nämlich auch übernommen. Wenn du sie jetzt erst bekommen hast, kannst du sie beim neuen JobCenter geltend machen.

Hallo Grinsekatze,

also aus eigener Erfahrung weiß ich, dass so wie du deinen Fall schilderst das Amt dich deiner Rechte beraubt hat.

1) Wenn Du eine schriftliche Aufforderung bekommen hast deine Mietkosten zu senken, weil die Wohnung für dich zu groß und zu teuer ist. Muss zunächst eine persönliches Gespräch stattfinden.

2) Während des Gespräches muss der SA dich über alle Konsequenzen (Rechte und Pflichten) beider Parteien aufklären. Ist dieses nicht erfolgt, wurde die Informationspflicht nicht erfüllt.

3) Mit Aufforderung (schriftlich) ist das Amt dazu verpflichtet alle Kosten, die anfallen zu tragen. Das heißt, den Umzug zu finanzieren, sowohl als auch die evtl. 3 Monatsmieten, Renovierungskosten, sofern dieses im Mietvertrag steht. Auch für die neue Wohnung.

Für die Umzugskosten, musst du nur 3 Kostenvoranschläge beibringen. Dieses ist als Zuschuss zu gewähren und nicht als Darlehen.

Nun noch etwas.. pass auf das der SA nicht fragt, wie du den Umzug finanziert hast? Wenn diese Frage kommen sollte, du musstest Schulden machen..

Schaue mal im § 22 SGB II nach.. da steht alles drin. Außerdem in der Fachanweisung für deine Stadt .

Hoffe damit kannst du was anfangen.

Lege erst einmal Widerspruch gegen den Bescheid von Jobcenter X und die Zahlungsaufforderung ein mit der Begründung, dass du voraussichtlich erst ab dem 01.08. im neuen JobCenter Leistungen bekommst, da dein Mietvertrag erst ab diesem Zeitpunkt gilt. Warte dann ab, was passiert. Du kannst den Widerspruch immer noch zurückziehen, wenn sich die beiden JobCenter einigen, ab wann du von wem etwas bekommst.

Ui Du hast fast alle Fehler gemacht, die man in der Situation machen kann.

  1. Auch wenn X sagt Du musst umziehen, so muss Y zustimmen, wenn Du von denen Leistungen, vor allem für die Miete haben willst. In der Regel muss da X die Notwendigkeit bescheinigen (sofern nicht schon die Aufforderung zum Umzug ein Bescheid war).

  2. Wenn man Du eine neue Wohnung ab dem 01.08. hast, wieso ziehst Du schon am 08.07. um? Dadurch ist ab dem 08.07. X nicht mehr für dich zuständig und die Rückforderung ist absolut gerechtfertigt.

  3. Ebesno, wenn Du am 01.08. umgezogen wärst, hättest Du keine doppelte Miete. So musst Du diese selber tragen.

  4. Y muss nicht unbedingt rückwirkend für dich nun Leistungen für Juli zahlen. Ein Anspruch auf Leistungen besteht idR erst ab dem Tag der Antragsstellung. Also erst ab dem Tag wo Du in Y Leistungen beantragst, kannst Du dort auch Leistungen bekommen. Dies geht natürlich erst, wenn Du in Y angemeldet bist. In Y hast Du dich ja angemeldet, aber Du schreibst nicht, ob Du da schon einen Antrag gestellt hast und wenn ja, wann und für wann.

Denn selbst wenn Du so schlau warst am 08.07. (+/-) den Antrag zu stellen, aber dort ab dem 01.08. beantragt hast, bekommst Du auch erst ab dem 01.08. Leistungen.

Wenn Du Pech hast, gehst Du nun knapp einen Monat leer aus... und da bist Du dann selber Schuld dran.

Ich kann dir nur raten, gehe mit den Papieren von X (Aufforderung zum Umzug, Einstellung der Leistung usw.) zum JC in Y und lass dich dort beraten. Ggf. erhältst Du rückwirkend (selten aber nicht unmöglich) Leistungen von Y. Die bekommst dann aber nicht Du, sondern werden an X gezahlt, so dass Du an X nichts selber zurück zahlen musst.

Ach ja noch etwas. Wenn das JC dich auffordert umzuziehen, so müssen diese auch die vollen Umzugs- und Renovierungskosten tragen und ggf. auch ein Darlehen für die Kaution genehmigen. Dazu gibt es recht aktuelle Gerichtsurteile.

Siehe dazu: http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii.html

Und noch mal abschließend für alle anderen die hier mal landen mit dem Problem: Erst am Tag wo der Umzug sein soll auch offiziell umziehen, also ummelden. Dann erspart man sich ne menge Ärger!

über sowas informiert man sich eigentlich vor dem umzug wenn man keine kohle hat. arbeiten gehen würde helfen...und die rückzahlung ans amt kannst du in raten zahlen

hallo? du hast wohl nicht kapiert worum es geht.. nochmal lesen wäre vielleicht hilfreich.. ich hab Kohle von X bekommen.. und X woltle dass ich umziehe! arbeiten werde ich auch bald wieder.. schreibe ja Bewerbungen ohne Ende.. und du glaubst nicht wie schwierig das Amt es einem macht wenn man umziehen MUSS und ne Wohnung suchen muss die klein und billig genug ist.. und auch das hab ich geschafft.. und informiert hab ich mich auch genug.. es kam ja erst heute der Bescheid dass die Zahlung rückwirkend aufgehoben werden soll weil X nicht mehr zuständig wäre.. meine Frage war nur ob Y nun zuständig ist auch für die Miete in X.. und der Umzug war wie gesagt nicht freiwillig..

@Grinsekatze75

das amt hat aber nicht gesagt zieh in ein anderes gebiet wo eine andere arge zuständig ist, die arge hat nicht gesagt zahle doppelte miete und die renovierung..nur das deine wohnung nicht finanziert wird weil sie zu groß und teuer ist. das neue amt wird nicht rückwirkend zahlen, du hättest dich vor deinem umzug mit dem neuen amt zusammensetzen müssen. und wie gesagt, mit arbeit hättest du diese probleme nicht

@sunnyhyde

ich hab mich am 08.07. hier beim Jobcenter gemeldet und auch gesagt dass ich mich schon umgemeldet habe!! morgen hab ich den Termin zur Antragsabgabe.. wir werden sehen was die sagen.. aber super schlau dein Schlusssatz.. als ob ich das nicht selber wüsste und als ob ich nicht gerne arbeiten würde statt mich mit Ämtern und Leuten wie dir rumzuschlagen.. du bist selbständig? gib mir nen Job und ich fange morgen an! aber hör auf Sprüche zu klopfen von wegen geh arbeiten.. gute Nacht