Kann ich mich vom Jobcenter abmelden, obwohl ich geringfügig arbeite?

7 Antworten

Du kannst jeder Zeit schriftlich und formlos auf zustehende Leistungen verzichten, diesen Verzicht kannst du auch jeder Zeit für die Zukunft wieder zurücknehmen und einen neuen Antrag stellen.

Freiwilliger Verzicht auf ALG - 2 bzw. Sozialleistungen § 46 SGB - l

Bedenken musst du aber das du mit 450 € Brutto / Nettoeinkommen nicht weit kommen würdest, denn außer 1 / 5 der Warmmiete und normalen Haushaltsstrom + Kostgeld für Verpflegung / Versorgung usw.was du davon zahlen müsstest, käme auch noch dein monatlicher Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung dazu, diese müsstest du dann selber an deine KK - zahlen, dass wären monatlich min.um die 180 €.

Du kannst dich selbstverständlich abmelden. Du bist schließlich volljährig.

Aber dir ist doch wohl klar, dass dann deine Mutter für deine Person weder den Regelsatz noch den Mietanteil weiter bekommt.

Dann könnt ihr euch schon mal nach einer anderen Wohngelegenheit umschauen.

Selbstverständlich kannst Du Dich ohne Angabe von Gründen abmelden.

Deine Mutter bekäme dann kein Geld und auch keinen Mietanteil mehr für Dich. Kannst Du ihr das bezahlen?

Da meine Mutter auch noch Wohngeld beantragt hat, weiß ich nicht wie das ablaufen wird..

@cnat9

Es gibt entweder ALG II oder Wohngeld.

Auch dann musst Deine Kosten von Deinem Geld bezahlen.

@cnat9

Auch das bekommt sie dann nur als Einzelperson. Und dann ist die Wohnung zu groß

@cnat9

dein einkommen wird in die wohngeldberechnung mit eingerechnet. sollte ein bedarf an alg2 bestehen, gibts kein alg2 mehr

@DerHans

Wir leben ja nicht nur zu zweit, sondern zu 5

@cnat9

Das habe ich mittlerweile gelesen. Was ist denn mit dem Lebenspartner deiner Mutter und deiner "großen Schwester"? Was steuern die denn zum Familienunterhalt bei?

@DerHans

Ihr Mann arbeitet und meine Schwester studiert und bekommt Bafög. Ihr Mann kriegt aber noch Arbeitslosengeld 1.

@cnat9

Dann ist es ja relativ einfach, auszurechnen, ob ihr auf den Anteil für dich "verzichten" könnt.

@DerHans

Ja stimmt und ich habe noch eine Frage? Wenn ich über 450 arbeite, hab ich dann die selben Probleme oder nicht??

@cnat9

Ja natürlich. Wieso soll die Allgemeinheit für dich zahlen, wenn du auch selbst regulär arbeiten könntest?

Ja du kannst dich vom Jobcenter abmelden, am besten schriftlich machen. Bedenke aber, dass dir dein Anteil zu den Kosten für Unterkunft und Heizung und die Regelleistung komplett gestrichen werden. Ob man dann noch groß die Miete zahlen kann, wird sehr schwierig werden. Weiß jetzt auch nicht ob bei diesem Aushilfsjob Beiträge für dich abgeführt werden in die Kranken- und Pflegeversicherung. Weil derzeit zahlt ja das Amt dies. Kann natürlich auch passieren das Sanktionen bekommst wenn Termine nun nicht wahrnehmen solltest und an Maßnahmen nicht teil nimmst. Bei unter 25-jährigen sind die da eh etwas strenger.

Wenn du der Anweisung folgst und kündigst, erhältst du sofort eine 30%-Sanktion über 3 Monate. Noch problematisch ist allerdings, dass das JC anschließend zwar wieder zahlt, das Geld aber später komplett zurückfordern wird - sozialwidriges Verhalten nach §34 SGB II, Hilfsbedürftigkeit erhöht:

Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet. Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.

Wegen dem Verfassen der Fachaufsichtsbeschwerde würde ich mir Hilfe im elo-forum.org holen.