Beschuldigte - vortäuschen einer straftat?
Hallo, meiner Freundin wird Vortäuschung einer Straftat vorgeworfen. Grund dafür ist, das sie ein Auto gekauft hatte wo eine Beschädigung vorhanden war. Diese Beschädigung wurde beim Kauf nicht bemerkt und natürlich angezeigt (Sachbeschädigung / Fahrerflucht). Stand im Kaufvertrag nicht drin... Im Nachhinein hat sich raus gestellt das der Schaden schon vorher da war und wir dies nicht wussten. Also umsonst eine Anzeige gemacht. Nun wurde sie als Beschuldigte vorgeladen und hat auch ausgesagt das es natürlich keine Absicht war etwas vorzutäuschen oder ähnliches. Der Kommissar meinte das sie mit einem Bußgeld rechnen kann. Wie sieht es da rechtlich aus wenn man wirklich nicht die Absicht hatte? Sie hat sich vorher nie was zu schulden kommen lassen. Wie hoch könnte die Strafe ausfallen? Mit knapp 1600€ Lohn und 500€ Hypothek/Schulden; keine Kinder. Haben leider keine Rechtsschutzversicherung und möchten ungern einen Haufen Geld raus schmeißen. Klar, das Bußgeld ist teilweise auch gerechtfertigt weil die Polizei ja unnötige Arbeit hatte... Aber mehr sollte es nicht sein. Kann sie denn deswegen direkt vor Gericht geladen werden? Oder gibt es erst eine Nachricht vom Staatsanwalt mit der Strafe? Und wenn man dann dagegen vorgehen möchte das man dann vor Gericht muss?
7 Antworten
Hallo,
wegen Vortäuschen einer Staftat i. S. d. § 145d StGB kann grds. nur bestraft werden, wenn eine Täuschung und der Vorsatz dazu vorliegt. Allerdings kann es schwer sein, das nachzuweisen. Da ist es sehr sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen oder zumindest mal eine Rechtsberatung zu machen, welche es schon zu niedrigen Preisen gibt.
Andererseits muss die Gegenseite auch erst mal beweisen, dass deine Freundin in der Absicht gehandelt hat, eine Straftat zu begehen, um einen Strafbefehl zu veranlassen oder in einem gerichtlichen Verfahren zu überzeugen. Es gilt außerdem der Grundsatz dubio pro reo, was soviel heißt wie "im Zweifel für den Angeklagten". Wenn es also keine Anhaltspunkte für die Tat gibt, wird wahrscheinlich auch von der Strafverfolgung abgesehen.
Ich denke nicht, dass deine Freundin deswegen vor Gericht geladen wird, wenn es keine deutlichen Beweise gegen sie gibt und sie bereits ausgesagt hat. Um das Bußgeld kann man sich schwer drücken, aber falls das doch noch rechtliche Schritte nach sich ziehen sollte, nehmt bitte direkt einen Anwalt und spätestens dann, wenn sie doch vor Gericht aussagen sollte.
Um was für eine Beschädigung ging es denn genau?
Ich hoffe, das war etwas hilfreich und wünsche natürlich einen guten Ausgang des Sachverhalts!
Danke! Die Beschädigung war eine kleine Beule...
https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html
Das Gesetz spricht von "wider besseres Wissen", also muss es vorsätzlich sein. Der Straftatbestand ist hier also nicht erfüllt.
Ich würde zu einem Anwalt raten.
Nein, da steht "wider besseres Wissen", ohne fünf sinnfreie Punkte.
Also uns ist es einfach nicht aufgefallen das der Schaden da vorher schon war. Einzige Beweis womit sie ihre Unschuld beweisen könnte das sie es nicht wusste bin ich weil ich den Schaden auch nicht bemerkt habe und evtl. Gespräche mit Freunden wo sie sagt das sie jetzt ärger hat obwohl sie nix getan hat...😶
Da es sich bei dem Vorwurf um eine Straftat handelt (§ 145d StGB) würde ich dazu raten einen Anwalt aufzusuchen.
Mich würde da aber interessieren, welche Strafanzeige denn von deiner Freundin aufgrund des Autokaufs gestellt wurde.
Sie hat eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gemacht. Sie dachte die Beule wurde reingefahren und der Täter hat sich vom Unfallort entfernt. Dies war aber nicht so; der Schaden war schon vorher da und somit war die Anzeige überflüssig.
Aha. Das nehm ich euch jetzt einfach mal nicht ab, dass die Beule beim Kauf nicht gesehen und da eine Fahrerflucht draus gemacht wurde. Und genauso wird es hier auch ein Staatsanwalt (oder dergleichen) gesehen haben.
Nichts desto Trotz: bei Straftaten einen Anwalt hinzuziehen.
Hey Lars123huhu321
Zum "vortäuschen" wurde bereits viel gesagt.
Ich hoffe der Fall wurde nicht der Kfz-Versicherung gemeldet-das wäre dann Betrug und ebenfalls eine Straftat.
Wie gesagt: Anwalt!
Nee wurde nicht der Versicherung gemeldet!
Hallo.
Die wirtschaftlichen Gründe werden evtl. sogar noch verschärfend aufgeführt werden, weil sie Geld brauchte. § 145 STGB.
Aber ich wünsche ihr einen Gnädigen Staatsanwalt.
Falls sie eine Strafe bekommt, wird die in Tagessätzen ausgesprochen.
Das wären bei 1500 € Gehalt eben 50 € pro Tag.
Bestehende Schulden bleiben dabei unberücksichtigt.
Das Gesetz spricht bestimmt von "wider besseren Wissens....."