Beschuldigte - vortäuschen einer straftat?

7 Antworten

Hallo,

wegen Vortäuschen einer Staftat i. S. d. § 145d StGB kann grds. nur bestraft werden, wenn eine Täuschung und der Vorsatz dazu vorliegt. Allerdings kann es schwer sein, das nachzuweisen. Da ist es sehr sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen oder zumindest mal eine Rechtsberatung zu machen, welche es schon zu niedrigen Preisen gibt. 

Andererseits muss die Gegenseite auch erst mal beweisen, dass deine Freundin in der Absicht gehandelt hat, eine Straftat zu begehen, um einen Strafbefehl zu veranlassen oder in einem gerichtlichen Verfahren zu überzeugen. Es gilt außerdem der Grundsatz dubio pro reo, was soviel heißt wie "im Zweifel für den Angeklagten". Wenn es also keine Anhaltspunkte für die Tat gibt, wird wahrscheinlich auch von der Strafverfolgung abgesehen.

Ich denke nicht, dass deine Freundin deswegen vor Gericht geladen wird, wenn es keine deutlichen Beweise gegen sie gibt und sie bereits ausgesagt hat. Um das Bußgeld kann man sich schwer drücken, aber falls das doch noch rechtliche Schritte nach sich ziehen sollte, nehmt bitte direkt einen Anwalt und spätestens dann, wenn sie doch vor Gericht aussagen sollte.

Um was für eine Beschädigung ging es denn genau?

Ich hoffe, das war etwas hilfreich und wünsche natürlich einen guten Ausgang des Sachverhalts!

Lars123huhu321 
Fragesteller
 02.05.2017, 14:09

Danke! Die Beschädigung war eine kleine Beule...

https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

Das Gesetz spricht von "wider besseres Wissen", also muss es vorsätzlich sein. Der Straftatbestand ist hier also nicht erfüllt.

Ich würde zu einem Anwalt raten.

Throner  02.05.2017, 13:43

Das Gesetz spricht bestimmt von "wider besseren Wissens....."

Katzenreiniger  02.05.2017, 13:45
@Throner

Nein, da steht "wider besseres Wissen", ohne fünf sinnfreie Punkte.

Lars123huhu321 
Fragesteller
 02.05.2017, 13:48

Also uns ist es einfach nicht aufgefallen das der Schaden da vorher schon war. Einzige Beweis womit sie ihre Unschuld beweisen könnte das sie es nicht wusste bin ich weil ich den Schaden auch nicht bemerkt habe und evtl. Gespräche mit Freunden wo sie sagt das sie jetzt ärger hat obwohl sie nix getan hat...😶

Da es sich bei dem Vorwurf um eine Straftat handelt (§ 145d StGB) würde ich dazu raten einen Anwalt aufzusuchen.

Mich würde da aber interessieren, welche Strafanzeige denn von deiner Freundin aufgrund des Autokaufs gestellt wurde.

Lars123huhu321 
Fragesteller
 02.05.2017, 13:51

Sie hat eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gemacht. Sie dachte die Beule wurde reingefahren und der Täter hat sich vom Unfallort entfernt. Dies war aber nicht so; der Schaden war schon vorher da und somit war die Anzeige überflüssig.

qugart  02.05.2017, 13:55
@Lars123huhu321

Aha. Das nehm ich euch jetzt einfach mal nicht ab, dass die Beule beim Kauf nicht gesehen und da eine Fahrerflucht draus gemacht wurde. Und genauso wird es hier auch ein Staatsanwalt (oder dergleichen) gesehen haben.

Nichts desto Trotz: bei Straftaten einen Anwalt hinzuziehen.

LouPing  02.05.2017, 14:02
@Lars123huhu321

Hey Lars123huhu321

Zum "vortäuschen" wurde bereits viel gesagt. 

Ich hoffe der Fall wurde nicht der Kfz-Versicherung gemeldet-das wäre dann Betrug und ebenfalls eine Straftat. 

Lars123huhu321 
Fragesteller
 02.05.2017, 14:10

Nee wurde nicht der Versicherung gemeldet!

Hallo.

Die wirtschaftlichen Gründe werden evtl. sogar noch verschärfend aufgeführt werden, weil sie Geld brauchte. § 145 STGB.
Aber ich wünsche ihr einen Gnädigen Staatsanwalt.

Falls sie eine Strafe bekommt, wird die in Tagessätzen ausgesprochen.

Das wären bei 1500 € Gehalt eben 50 € pro Tag.

Bestehende Schulden bleiben dabei unberücksichtigt.