Bei Falschaussage welche Strafe?
Ein Kumpel hat vor kurzem eine Falschaussage begangen weil er einen anderen Kumpel nicht belasten wollte, dann wurde ihm mit ''Ordnungsgeld'' (oder so ähnlich an den genauen Laut kann er sich nicht erinnern) gedroht, was hat er nun für eine Strafe zu befürchten? Seine Falschaussage beruhte sich darauf das er jemanden angeblich nicht kennt obwohl er ihn kannte, kann das Gericht überhaupt nachweisen ob es so ist? In der Straftat ging es jediglich um eine Sachbeschädigung im wert von (geschätzt 600Euro)
6 Antworten
Eine Falschaussage vor Gericht ist eine Straftat, Mit Ordungsgeld get da nix. Wenn er seine Aussage noch vor Gericht korrigiert hat und noch die Wahrhheit gesagt hat, wird ihm gar nix passieren, hat er darauf bestanden, kann es sein, daß er eine Anzeige wegen Falschaussage bekommt und ein paar Spzialstunden kassiert, wenn er minderjährig ist, wenn er volljährig ist und nicht vorbestraft, eine Geldstrafe.
@Hackman2017...das dürfte doch wohl selbstredend sein, oder ;)
Wenn die Falschaussage rauskommt, bekommt er eine Strafe.
Wenn nicht, dann nicht.
Ganz einfach.
Die Ordnungsgeldandrohung ist eine Belehrung und hat nichts damit zu tun, dass am Wahrheitsgehalt seiner Aussage Zweifel bestehen. Selbst, wenn er unschuldig wäre, würde es so formuliert worden sein.
Dass so ein Verhalten nicht o.k. ist, ist selbstredend klar, oder?
Nein. Es kommt IMMER auf die Verhandlung an und um was es in der Verhandlung genau geht, ob man als Zeuge eine Falschaussage machen sollte.
Schwachfug! Wer eine Falschaussage tätigt, trotz Wissen und Belehrung, macht sich strafbar!
Hallo 030345,
leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, ob es sich bei der "Falschaussage" um eine Aussage vor
- der Polizei oder vor
- dem Richter gehandelt hat
Eine Falschaussage vor der Polizei ist an sich gar nicht strafbar.
Die Falschaussage vor Gericht hingegen ist mit, wie auch ohne Eid eine Straftat und gegen denjenigen der falsch ausgesagt hat, wird ein Strafverfahren nach einer der beiden folgenden Paragraphen eingeleitet:
§ 153 StGB - Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 154 StGB - Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wie Du den beiden Paragraphen entnehmen kannst, ist
- weder ein Ordnungsgeld möglich
- noch eine Geldstrafe möglich
Sondern es ist in beiden Fallen eine Freiheitsstrafe vorgeschrieben die im ersten Fall mindestens drei und im zweiten Fall mindestens 6 Monate beträgt. Liegt die verhängte Freiheitsstrafe unter 2 Jahren kann sie noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Lediglich, wenn beim Angeklagten noch Jugendrecht angewendet wird, ist nicht die im Gesetz angeführte Freiheitsstrafe zu verhängen, sondern eine Erziehungsmaßregel, die meist in Form von Sozialstunden verhängt wird. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Erziehungsmaßregel nicht ausreichend ist, kann es auch härtere Maßnahmen geben.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich freue mich ja immer diebisch, wenn ich mal was besser weiß als Du ;-) In diesem Fall trifft
Wie Du den beiden Paragraphen entnehmen kannst, ist
weder ein Ordnungsgeld möglichnoch eine Geldstrafe möglich
nicht so ganz zu. Im Regelfall kann man am Ende von einer Geldstrafe ausgehen, da normalerweise weniger als 6 Monate zu erwarten wären.
http://dejure.org/gesetze/StGB/47.html
Ansonsten ist die Antwort natürlich - wie immer - absolut korrekt.
Um was es in der eigentlichen Verhandlung geht, spielt für die Bestrafung wegen einer Falschaussage keine Rolle.
Bei Erwachsenen ist die Mindeststrafe 3 Monate Freiheitsstrafe
http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
Bei Jugendlichen geht das nicht. Das ist aber auch mit einer Menge Sozialstunden oder einem Arrest zu rechnen. Ein "Ordnungsgeld" für eine Falschaussage bei Gericht ist in Deutschland nicht vorgesehen.
Die Verhandlungsthema selbst spielt aber eine Rolle im Bezug auf, ob man eine Falschaussage machen sollte oder nicht.
die Strafe kann teurer werden als der Streitwert... und ja... es kommt meist raus....
in Strafsachen gibt es keinen Streitwert.
Es gibt keine Strafe für Falschaussagen, wenn diese nicht nachgewiesen sind.
@Hackman2017...daran bestehen doch wohl keine Zweifel...warum dieser Kommentar?!
Die Falschaussage ist nur dann eine Straftat, wenn es nachgewiesen wird, dass es eine Falschaussage war.