Bei Falschaussage welche Strafe?

6 Antworten

Eine Falschaussage vor Gericht ist eine Straftat, Mit Ordungsgeld get da nix. Wenn er seine Aussage noch vor Gericht korrigiert hat und noch die Wahrhheit gesagt hat, wird ihm gar nix passieren, hat er darauf bestanden, kann es sein, daß er eine Anzeige wegen Falschaussage bekommt und ein paar Spzialstunden kassiert, wenn er minderjährig ist, wenn er volljährig ist und nicht vorbestraft, eine Geldstrafe.

Hackman2017  12.01.2017, 18:42

Die Falschaussage ist nur dann eine Straftat, wenn es nachgewiesen wird, dass es eine Falschaussage war.

FeeGoToCof  12.01.2017, 18:51
@Hackman2017

@Hackman2017...das dürfte doch wohl selbstredend sein, oder ;)

Wenn die Falschaussage rauskommt, bekommt er eine Strafe.

Wenn nicht, dann nicht.

Ganz einfach.

Die Ordnungsgeldandrohung ist eine Belehrung und hat nichts damit zu tun, dass am Wahrheitsgehalt seiner Aussage Zweifel bestehen. Selbst, wenn er unschuldig wäre, würde es so formuliert worden sein.

Dass so ein Verhalten nicht o.k. ist, ist selbstredend klar, oder?


Hackman2017  12.01.2017, 18:47

Nein. Es kommt IMMER auf die Verhandlung an und um was es in der Verhandlung genau geht, ob man als Zeuge eine Falschaussage machen sollte.

FeeGoToCof  12.01.2017, 18:50
@Hackman2017

Schwachfug! Wer eine Falschaussage tätigt, trotz Wissen und Belehrung, macht sich strafbar!

Hallo 030345,

leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, ob es sich bei der "Falschaussage" um eine Aussage vor

  • der Polizei oder vor
  • dem Richter gehandelt hat

Eine Falschaussage vor der Polizei ist an sich gar nicht strafbar.

Die Falschaussage vor Gericht hingegen ist mit, wie auch ohne Eid eine Straftat und gegen denjenigen der falsch ausgesagt hat, wird ein Strafverfahren nach einer der beiden folgenden Paragraphen eingeleitet:


§ 153 StGB - Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


§ 154 StGB - Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Wie Du den beiden Paragraphen entnehmen kannst, ist

  • weder ein Ordnungsgeld möglich
  • noch eine Geldstrafe möglich

Sondern es ist in beiden Fallen eine Freiheitsstrafe vorgeschrieben die im ersten Fall mindestens drei und im zweiten Fall mindestens 6 Monate beträgt. Liegt die verhängte Freiheitsstrafe unter 2 Jahren kann sie noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Lediglich, wenn beim Angeklagten noch Jugendrecht angewendet wird, ist nicht die im Gesetz angeführte Freiheitsstrafe zu verhängen, sondern eine Erziehungsmaßregel, die meist in Form von Sozialstunden verhängt wird. Nur in Ausnahmefällen, wenn die  Erziehungsmaßregel nicht ausreichend ist, kann es auch härtere Maßnahmen geben.

Schöne Grüße
TheGrow

skyfly71  06.11.2015, 16:05

Ich freue mich ja immer diebisch, wenn ich mal was besser weiß als Du ;-) In diesem Fall trifft

Wie Du den beiden Paragraphen entnehmen kannst, ist

weder ein Ordnungsgeld möglichnoch eine Geldstrafe möglich

nicht so ganz zu. Im Regelfall kann man am Ende von einer Geldstrafe ausgehen, da normalerweise weniger als 6 Monate zu erwarten wären.

http://dejure.org/gesetze/StGB/47.html

Ansonsten ist die Antwort natürlich - wie immer - absolut korrekt.

Um was es in der eigentlichen Verhandlung geht, spielt für die Bestrafung wegen einer Falschaussage keine Rolle.

Bei Erwachsenen ist die Mindeststrafe 3 Monate Freiheitsstrafe

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Bei Jugendlichen geht das nicht. Das ist aber auch mit einer Menge Sozialstunden oder einem Arrest zu rechnen. Ein "Ordnungsgeld" für eine Falschaussage bei Gericht ist in Deutschland nicht vorgesehen.

Hackman2017  12.01.2017, 18:45

Die Verhandlungsthema selbst spielt aber eine Rolle im Bezug auf, ob man eine Falschaussage machen sollte oder nicht.

die Strafe kann teurer werden als der Streitwert... und ja... es kommt meist raus....

Bitterkraut  06.11.2015, 13:05

in Strafsachen gibt es keinen Streitwert.

Hackman2017  12.01.2017, 18:48

Es gibt keine Strafe für Falschaussagen, wenn diese nicht nachgewiesen sind.

FeeGoToCof  12.01.2017, 18:52
@Hackman2017

@Hackman2017...daran bestehen doch wohl keine Zweifel...warum dieser Kommentar?!