Frage zum letzten Wort bei der Hauptverhandlung vor Gericht?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist auf jeden Fall ein Risiko. Polizei und StA stehen in sehr engen Kontakt und wenn die Polizei um die Vorstrafen weiss, weiss das auch der StA. Ob der StA das dem Richter gesagt hat oder nicht, wissen nur die beiden. Es ist also absolut nicht ausgeschlossen, dass der Richter das weiss, sich sein Teil dazu denkt und dann keine Strafmilderungsgründe sieht. 

Um mal etwas richtig zu stellen:

Wenn du vor 12 jahren wegen irgendetwas bestraft wurdest, du diese
schuld getilgt hast und alle öffentlichen Eintragungen gelöscht wurden
SO GILT: du darfst dich vor gott und der welt wieder als NICHT
VORBESTRAFT vorstellen,--auch vor gericht.

Dies wird nicht zu deinem nachteil ausgelegt, selbst wenn ein
staatsanwalt oder etc diese akten noch haben,--ist es eine öffentliche
verhandlung--so darf so ein fall AUCH NICHT MEHR VERLESEN werden.

Grundsätzlich ist es dem Beschuldigten im Rahmen des Selbstschutzes gestattet zu lügen.

Theoretisch kannst du das also sagen.

Aber was machst du, wenn du Unrecht hast und der Richter doch weiß, was vor 12 Jahren passiert ist? Dann stehst du ziemlich blöd da und eine mildere Strafe kannst du dann wahrscheinlich nicht mehr erwarten.....

Wie gesagt, natürlich darfst du lügen aber in dieser Situation lohnt sich das, meiner Meinung nach, absolut nicht.

Ich wäre da sehr vorsichtig mit so einer Aussage, nicht vorbestraft zu sein, auch wenn das 12 Jahre zurückliegt. Das Risiko, bei einer solchen Falschaussage besteht sicher. Du weisst nicht, was intern über dich bekannt ist, obwohl in dem Strafregister über dich keine Eintragungen mehr vorhanden sind. Du hast keinerlei Ahnung, was hinter den Kulissen noch gespeichert ist und du erfährst nichts darüber.Das "letzte Wort" halte ich ohnehin für eine Farce, die aus meiner Sicht keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung hat. Während der Verhandlung verschafft sich der Richter einen Überblick über das, was verhandelt und ausgesagt wird. Dann hat er die Gesetzeslage zu beurteilen und das Strafmass festzulegen. Das "letzte Wort" dürfte da keinerlei Wert mehr haben, wenn es um die Strafzumessung geht. Wenn du schon während der Verhandlung nicht glaubhaft rüberbringen kannst, wie leid dir deine Tat tut, hat dein letztes Wort auch keinen Wert mehr.

Fehlannahme.

Die Löschung betrifft nur die Auskünfte, die über Dich gegeben werden.

Die Staatsanwaltschaft und der Richter wissen, dass da schon mal etwas war.

Als Angeklagter darfst Du zwar lügen, aber doch bitte nicht bei Dingen, wo Leute die Wahrheit schwarz auf weiß vor sich haben.

Ich würde warten, ob Richter, oder Staatsanwalt die alte Strafe erwähnen. Wenn nein, dann auch nichts dazu sagen.

Sollte es eingeführt werden (bei so einer alten Sache aber kaum zu erwarten), dann kannst Du sagen, man möge Dir die Jugendsünde nicht anrechnen.

Im Übrigen nur sagen, dass es Dir leid tut und dass Du um Milde bittest.

Aber laut meinen Infos hat der Staatsanwalt und der Richter NUR ein Auszug aus dem BZRG. (also kein Zugriff auf Polizeicomputer-Infos oder ähnlichen)

@Torranto

Wäre natürlich dann blöd, wenn deine Infos nicht stimmen würden.

@Torranto

Richtig. Aber der Polizei ist es nicht verboten, Infos aus dem Polizeicomputer an StA oder Richter zu geben. 

@Torranto

    Aber laut meinen Infos hat der Staatsanwalt und der Richter NUR ein Auszug aus dem BZRG. (also kein Zugriff auf Polizeicomputer-Infos oder ähnlichen)

Wenn ein Polizist eine Sache an die StA abliefert, wird er, wenn er keinen Ärger haben will, die Sache Entscheidungsreif übergeben, also komplett.

Der Staatsanwalt will sehen können, lohnt sich eine Anklageschrift, oder sollte er lieber einstellen.

Du hast Dir die Frage doch schon selbst beantwortet: es handelt sich um eine Lüge, aber vor Gericht muß man die Wahrheit sagen.

Daß die frühere Straftat aus dem Register gelöscht wurde, macht sie nicht ungeschehen.

das ist nicht hundertprozentig korrekt, sondern gilt nur für die Zeugen...

als Angeklagter muss man sich nicht an die Wahrheit halten!