Kein Arbeitslosengeld wegen Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Wir haben ein Problem. Meine Freundin ist schwanger. Und ihr Vertrag bei ihrer jetzigen Arbeit läuft Ende Juli aus. Sie hat sich dementsprechend fristgerecht 3 Monate vorher beim Amt gemeldet alles gut. Nur hat sie jetzt ein volles Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz bekommen. Das heist sie arbeitet auch bis Ende Juli nicht mehr. Jedoch hat ihr das Amt jetzt gesagt dass sie kein Arbeitslosengeld bekommen wird weil sie nicht vermittelbar sei, da sie Beschäftigungsverbot hat. Was kann sie jetzt tun ? Ist das rechtens ? Sie hat jahrelang Vollzeit gearbeitet und fristgerecht sich gemeldet. Soll sie jetzt dem Arzt sagen das er das verbot aufheben soll, damit sie nach vertragende so zuhause hocken und das Arbeitslosengeld kriegen soll oder soll sie zum Anwalt. Ich mein das ist doch unfair das sie jetzt keinen Cent kriegt nur weil sie schwanger ist ? Was könnte sie tun mit ihrem Arzt um das zu verhindern ? Die Krankenkasse ist überfordert und kann auch nicht weiterhelfen und schickt sie wieder zum Amt.
8 Antworten
Das ist leider rechtens. Bis der Vertrag ausläuft bekommt sie ja noch Gehalt. Danach hat sie tatsächlich wegen dem BV keinen Anspruch auf ALG1. Da hat das Amt schon recht. Dafür steht ihr dann aber unter Umständen Hartz4 zu. Wenn ihr Ehemann jedoch genug verdient, dann logischer Weise nicht, müsste man aber beantragen und berechnen lassen, kann man hier ohne weitere Angaben nicht so sagen, ob und was sie da bekommen kann.
Darf sie vom Arzt aus gar nicht mehr arbeiten, egal was, oder hängt das Beschäftigungsverbot von ihrer Arbeit ab, weil sie einfach nur in diesem Betrieb nicht weiter arbeiten darf? Dann würde das nämlich beim Arbeitslosigkeit oder im Falle einer neuen Arbeit ohnehin nochmal neu geprüft werden, ob das Beschäftigungsverbot weiterhin notwendig ist.
Naja jetzt erstmal bekommt so sie ja noch bis Juli ihr Gehalt, solange der Vertrag noch läuft.
Und danach muss das Beschäftigungsverbot aufgehoben werden. Ist ja auch ganz logisch... Man bekommt das BV ja immer dann, weil der Job zu riskant ist um ihn in der Schwangerschaft auszuführen. Aber hat man keinen Job mehr, ist auch nichts mehr riskant. Das BV kann dann aufgehoben werden.
(Man darf hier halt nicht ein Beschäftigungsverbot mit einer Krankschreibung verwechseln). Das BV ist immer auf den Beruf bezogen.
Warum hat sie ein Beschäftigungsverbot? Liegt es an der aktuellen Arbeit?
Dann könnte sie ja was anderes machen. Oder zumindest bewerben. Dann wäre sie vermittelbar.
Ob sie in ihrem Zustand eingestellt wird, allerdings fraglich.
Wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat sie keinen Anspruch auf AlG 1.
Hier kommt dann nur die Krankenkasse ins Spiel.
Und was soll die Krankenkasse machen? Die zahlt auch nicht, was denn? Krankengeld- nein sie hat BV. Mutterschaftsgeld- auch nein, da sie zu Beginn der Schutzfrist nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stand oder ALG I bezogen hat.
Bitte, bitte, keine Antworten mehr, die nicht Hand und Fuss haben, das nervt echt!
Dann zahlt die Krankenkasse weiter dort vorstellig werden!