Investor bei Insolvenz Schwangerschaft

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Guten Morgen,

die Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten und die Rechtslage ist leider nicht so eindeutig wie einige Antworten das andeuten.

Wichtig in Ihrem Fall ist, dass auch durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fortbesteht.Es endet selbst dann nicht, wenn sie von der Arbeit freigestellt wurden.Nach Ende der Kindererziehungszeit müssten Sie aufjedem fall Arbeitslosengeld erhalten.

Entscheidend ist ob der Investor den Betrieb fortführt. Findet eine Betriebsveräußerung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens statt, erfolgt im Grundsatz arbeitsrechtlich ein Betriebsübergang. Der Erwerber führt alle Arbeitsverhältnisse inhaltsgleich weiter, sofern diese nicht nach allgemeinen Grundsätzen rechtswirksam gekündigt sind. Dabei ist zwingend zu beachten, daß Kündigungen wegen des Betriebsüberganges kraft Gesetzes unwirksam sind.

Dies führt zur Frage, wann eigentlich ein Betriebsübergang vorliegt und ob der Erwerber sich durch einen sogenannten asset-deal schützen kann, falls er bloß Kundenstamm oder einzelne Vermögensgegenstände erwirbt ? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Begriff des Betriebsüberganges in einem grundlegenden Urteil vom 18.03.1986 definiert. Danach sei entscheidend, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt. Somit könne nicht bereits vom Übergang eines Unternehmens, Betriebs oder Betriebsteiles gesprochen werden, wenn nur dessen Aktiva veräußert werden. Vielmehr sei zu prüfen, ob eine noch bestehende wirtschaftliche Einheit veräußert wird, was sich unter anderem daraus ergebe, daß ihr Betrieb von dem neuen Inhaber mit der selben oder einer gleichartigen Tätigkeit weitergeführt wird. Ihrer Beschreibung nach spricht viel dafür, das es sich um einen Betriebsübergang handelt. Also solange Sie nicht gekündigt wurden besteht ihr Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen erst mal weiter. Falls Sie (wider meines Erwartens) eine Kündigung erhalten, lohnt sich mit großer Sicherheit ein Kündigungsschutzverfahren da sie Kraft Gesetz unter einem besonderen Kündigungsschutz stehen den weder ihr aktueller Arbeitgeber (bzw der aktuelle Insolvenzverwalter) auch der neue Investor nicht so ohne weiteres umgehen kann.

Noch ein Nachtrag: Lassen Sie sich auf keinem Fall einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber aufschwatzen. Der hat meistens mehr nachteile als Vorteile. (Sperre beim Arbeitslosengeld usw)

Super ausführlich erklärt. Keine Frage bleibt offen. Du bist Profi!

Selbstverständlich hast Du noch deinen Kündigungsschutz.

Wenn kein Investor sich gefunden hätte wären alle Mitarbeiter entsprechend gekündigt worden. Für Deine Kündigung allerdings hätte der Verwalter die Genehmigung der Gewerbeaufsicht benötigt trotz das es eben so offensichtlich ist das kein Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten werden kann.

Der Investor wird Dich mit übernehmen müssen. Allerdings kann es passieren das Du nach der Mutterzeit Deine Papiere bekommst. Aber das wird ja noch Zeit haben.

Meine Tochter befindet sich in ein ähnliche Situation, wobei bei ihr ihre Firma nicht pleite ist, sondern stillgelegt werd. Noch hat sie (auf Grund ihrer Schwangerschaft) ihre Kündigung nicht bekommen, aber ihr Arbeitgeber hat beim höchste Arbeitsgericht ein Antrag gestellt wg. "Massenkündigung" (31.10) Soweit ich es verstanden hab, ist sie die letzte (weil derzeit einzigste schwangere 😉) in der Firma die gekündigt werden kann!! Wenn du bisher noch nicht gekündigt worden bist (wie gesagt, das muss dein Firma erst mal beim höchste Arbeitsgericht beantragen!!) müssen die dich übernehmen. Unterschreib auf jedenfall nichts bis du das von jemand die wirklich Ahnung davon hat (am besten ein Anwalt oder so) überprüfen lassen hast!!! Ich drück dir die Daumen des alles klappt!!

Mutterschutz ist Mutterschutz - was er danach machen wird, bleibt abzuwarten.