Azubi läßt sich ständig krankschreiben!

12 Antworten

Schickt ihr die Kündigung, fristlos wegen Verstoß gegen die Meldepflicht am Morgen.

Rheinflip  09.01.2013, 11:14

Sie wurde schon abgemahnt wegen Meldeversäumnis? Zur Not nochmal abmahnen, dann fristlos kündigen.

Wen Ihr nett seid, dann schickt ihr die gewünschte Aufhebung zur Unterschrift zu oder geht damit bei ihr vorbei.

Anwalt und/oder Detektiv ist tinnef, das kostet doch nur und bringt nix.

Brigitte100 
Fragesteller
 09.01.2013, 11:22
@Rheinflip

Wir haben ihr den Aufhebungsvertrag schon einmal zugeschickt, Unterschrift wurde verweigert (obwohl es ja ihr Wunsch war), jetzt ist Ende mit "nett"!

Rheinflip  09.01.2013, 11:14

Sie wurde schon abgemahnt wegen Meldeversäumnis? Zur Not nochmal abmahnen, dann fristlos kündigen.

Wen Ihr nett seid, dann schickt ihr die gewünschte Aufhebung zur Unterschrift zu oder geht damit bei ihr vorbei.

Anwalt und/oder Detektiv ist tinnef, das kostet doch nur und bringt nix.

Wenn alles andere versagt, gibt es vielleicht auch noch die Möglichkeit des Privatdetektivs.

Zu mißbräuchlicher Verwendung der Krankschreibung gibt es eine Menege Urteil im Sinne des AG.

Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob dies auch bei Azubi´s gilt.

fristlose Kündigung. Das hättet ihr schon im Dezember machen soll. Wer nicht zur Arbeit kommt wird gekündigt. Sie bekommt trotzdem eine Sperre vom Arbeitsamt weil ihre Kündigung verhaltensbedingt wegen Arbeitsverweigerung war.

soulwriter  09.01.2013, 08:54

Sie kann jetzt nicht mehr fristlos gekündigt werden für etwas was Anfang Dezember war.

Oh man :( Ich hätte unglaublich gerne eine Ausbildung und sie schmeißt ihre chance einfach so weg. Das ist Traurig.

Brigitte100 
Fragesteller
 09.01.2013, 10:26

Ja, das tut mir sehr leid für Dich! Das find ich wirklich traurig, wünsche Dir noch viel Glück bei der Suche <3

Azubis haben ja so ziemlich den besten Schutz überhaupt. Was ihr aber tun könnt, abgesehen von Kontakt mit der IHK deshalb, ist, sie zum Betriebsarzt zu schicken. Das darf man ja verlangen bei länger andauernder Krankheit. Ansonsten bräuchtet ihr ja einen Grund für eine fristlose Kündigung, und da stehen eure Chancen ja eher schlecht....

Brigitte100 
Fragesteller
 09.01.2013, 08:58

Und wenn man ihr nicht kündigen kann? Müssen wir sie die nächsten drei Jahre behalten? Ohne daß sie zur Arbeit kommt? Ohne daß sie zur Berufsschule geht? Was ist mit den Prüfungen???? Es muß doch für solche Fälle eine Möglichkeit geben, ihr zu kündigen! Die will hier nicht mehr arbeiten, sonst hätte SIE nicht um einen Aufhebungsvertrag gebeten!

soulwriter  09.01.2013, 09:07
@Brigitte100

Ich verstehe ja den Ärger, ich sage nur wie es ist...

Deshalb muss eben der Weg über den Zwangsarzt/MDK gegangen werden, damit alles rechtmäßig ist. Denn angenommen, der Azubi kann die Arbeit nicht mehr ausüben, dann muss er wechseln.

Wenn er mehr als 20 % in der Schule gefehlt hat, wird er auch nicht zur Prüfung zugelassen, soweit ich weiß, bei Zwischenprüfungen gibts versch. Regelungen wie wichtig die sind.

Ist es denn gar nicht möglich irgendwie an sie ranzukommen?? Ich glaube in extremen Ausnahmefällen kann man schon was machen, drei Jahre krankmachen geht wohl schlecht;). Aber bisher ist es ja "nur" ein Monat..

Das mit dem Nicht-Krank-melden geht auf jeden Fall auch nicht in Ordnung.

Brigitte100 
Fragesteller
 09.01.2013, 09:16
@soulwriter

Der Azubi WILL die Arbeit nicht mehr ausüben! Er könnte schon, wenn er wollte! Es ist eine Bürotätigkeit! Es war IHR Wunsch, aufzuhören, es kam nicht von uns! Und jetzt einfach nicht mehr kommen, nur noch den Lohn abstauben, nicht mehr zur Schule, sich nicht melden, sorry, das kann doch nicht sein!

soulwriter  09.01.2013, 09:20
@Brigitte100

Jaha aber so ist nun mal die Gesetzeslage! Natürlich ist das in eurem Fall jetzt Mist.

Aber wie gesagt: Wenn sie heute blaumacht, fristlos kündigen. Sonst eben die Sache mit dem MDK.

Mehr Möglichkeiten gibt es nunmal nicht.

Brigitte100 
Fragesteller
 09.01.2013, 09:24

Und daß sie nicht zur Arbeit kommt, nicht in die Schule kommt ist KEIN GRUND für eine fristlose Kündigung? Na, wenn das so einfach ist, dann mach ich auch nochmal ne Ausbildung und probier das mal

soulwriter  09.01.2013, 09:25
@Brigitte100

Wenn sie ne Krankschreibung hat, ist das kein Grund, genau. Aber deshalb kann man ja dann den MDK einschalten um das zu kontrollieren.

Brigitte100 
Fragesteller
 09.01.2013, 09:31
@soulwriter

Was ist, wenn sie einfach nicht zum Betriebsarzt oder Medizinischen Dienst hingeht? Kann man ihr dann fristlos kündigen? Ich glaube nämlich nicht, daß sie da hingehen würde.. Aber das probieren wir jetzt auf jeden Fall.....

soulwriter  09.01.2013, 09:47
@Brigitte100

Naja das wäre ja auch Verweigerung! Das ist sicher ein Grund.

kalanak  09.01.2013, 14:08
@Brigitte100

Ich gestehe ja ganz offen; es würde mich schon sehr interessieren, wie die Sache ausgeht.

Das könnte ja durchaus für Andere auch von Interesse sein.