Beschädigung im Internat?

4 Antworten

Bei Bezug muss es eine Übergabe gegeben haben, in der entweder alle Schäden oder deren Nichtexistenz festgehalten werden, grundsätzlich ein Beweis Problem.

Ansonsten fraglich, ob dies eine übliche Abnutzung ist und in der "miete" inbegriffen sein muss...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Als Schüler bist du noch in der privaten Haftpflichtversicherung deiner Eltern mit versichert. Das gilt auch für Mietsachschäden.

Die zahlt aber nicht einfach, sondern weist erst einmal unberechtigte Forderungen zurück. Auf keinen Fall darfst du ohne Freigabe selbst bezahlen. Dann bekommst du das Geld auch höchst wahrscheinlich NICHT zurück.

Melde es deiner Haftpflichtversicherung. Wenn du haftbar gemacht werden kannst, werden die das auch zahlen. Aber vorher prüfen die ganz genau, ob du überhaupt haftbar gemacht werden kannst. Ungerechtfertigte Ansprüche wehren die ab, weil Versicherungen nicht gerne zahlen. Sind in dem Fall also auf deiner Seite.

Die möchten jetzt schon, dass ich es bezahle obwohl die keine Beweise haben.

Somit existieren keine rechtlichen Grundlagen, dich für den Schaden haftbar zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung