Das gibts doch nicht, oder?
Mir wurden in zwei Zimmern meiner Wohnung neue Fenster eingesetzt . Da ich nicht genau absehen konnte, wie lange es noch dauert (der Handwerker hat 6,5 Stunden dafür gebraucht) bin ich gegen Ende der Arbeiten für ca. 10 min auf den Dachboden gegangen, um Wäsche zu holen. Als ich zurückkam, war der Handwerker weg und die betroffenen Zimmer im Fensterbereich und an der Wand mit schwarzen Flecken übersät. In einem Zimmer konnte ich den Schaden beheben, im anderen nicht. Ich habe mich umgehend gemeldet beim Boss der Schreinerei und bekam nur Frechheiten zu hören. Wo gehobelt würden, fallen eben auch Späne und ich sollte eben streichen. Wenn ich damit nicht leben könnte, dann müsste ich eben beim nächsten Mal die alten Fenster behalten, damit nichts dreckig wird. Ausserdem sei man nicht im Kindergarten, wo regelmäßg die Hände gewaschen würden. Nach einiger Diskussion, erklärte er sich bereit, den Schaden in Augenschein zu nehmen. Kennt jemand die Rechtslage? Dafür müsste die Firma doch versichert sein? Das Zimmer wurde im letzten Herbst farbig gestrichen, den Farbton werde ich nicht mehr treffen.Also müsste der ganze Raum gestrichen werden. Es sieht dreckig und versaut aus.
16 Antworten

Hallo sally2809, zu deinem Fall ist folgendes festzustellen: Zuerst einmal sofort Alles fotografieren! Die Fotos bitte in der Totale /also als Gesamtbild/ und dann noch jeweils die einzelne Seiten des Fensters/Wände. Achte darauf das DU nicht soweit weg bist,damit man die Flecken auch gut erkennen kann! Dann geh bitte zur Handelskammer/Innungskammer (Adresse im I-Net googlen) dort hilft man Dir weiter, da die Fa. dort in der Handwerksrolle eingetragen sein muß! Du kannst dem Herrn es auch vorher sagen und auch mit Klage drohen,wenn der Schaden nicht in einem angemessenen Zeitraum behoben wird. Meist lenken die Firmen dann ein. Übrings: Jeder Handwerker ist verplichtet den Arbeitsplatz nicht unnötiger zu "verunstalten,als notwendig! Auch muß er den losen Dreck auffegen+mitnehmen! Falls Du noch nicht bezahlt hast darfst Du bis zur Hälfte (je nach Schadensfall) des geforderten rechnungsbetrages zurückhalten - bis der Schaden KORREKT behoben ist! Viel Erfolg...

SofernSie im Recht ist und nicht ne pingelige Frau die sich hätte vorher informieren müssen ;-) ansonten Daumen hoch!

Du könntest bei der Verbraucherzentrale anrufen oder bei deiner Versicherung, d. h. wenn du eine Rechtschutzversicherung hast.

mit einer Rechtschutzversicherung muss man nicht unbedingt ins Gericht. Du kannst da ebenfalls Rat von Leuten einholen, die von sowas Ahnung haben. Das meinte ich damit: Rat holen

Die würden dir erzählen das das Aufgabe des Auftraggebers ist. zu Streichen oder einen Maler oder Gipser zu beauftragen. Auf Eignene Kosten.

Ich würde mich an die Handwerkskammer wenden. Ich denke, jeder Handwerksbetrieb muß darin sein. Dort ist man sicher interessiert an solchen unmöglichen Vorkommnissen.

Musst Du streichen. Das fällt unter SChönheitsreparaturen und geht den Handwerker nichts an. Auch Risse im Putz sin Folgeschäden des Rausrisses. und gehören nicht zu den Aufgaben des Fensterbauers. SChreiners oder wer auch immer.

es kommt darauf an, ob der Schaden vermeidbar gewesen wäre! Das müsste dann im Streitfall ein Gutachter klären. So, wie sich die Sachlage aus der Frage schildert, ist das eindeutig der Fall, wenn es im anderen Zimmer nicht so versaut war.

Ist aber nicht vermeidbar - Eine Baustelle ist kein OP sondern da ist Dreck. HAb selbst schon viele solcher Dinge auf der Baustelle erlebt und die Kunden auch vorab darauf hingewiesen das es zu schäden kommen kann die nicht vermeidbar sind.und jedesmal die selbe Diskussion. und das alles weil sich die leute nicht im Voraus informieren Und Hab auch noch nie einen Handwerker gesehen der mit weissen Handschuhen Fenster rausbricht. lol.

die weißen handschuhe wären nach 5 minuten eh schwarz...

^^ stimmt

Was für ein Quatsch.
Wenn du deinen Wagen in die Werkstatt bringst um neue Reifen aufziehen zu lassen und der Mechaniker dir Kratzer in den Lack macht...würdest du da auch sagen, "das ist ja keine OP, macht nichts, die neue Lackierung zahl ich dann mal eben"???

kratzer im lack beim reifenwechsel sind keine unvermeidbaren schäden... also ganz was anderes als das, worum es hier (wahrscheinlich) geht

oje - Schonmal Physikunterricht gehabt. Schonmal was von SChwingungen gehört? und was Sie machen können? Zahnstein wird damit auch entfernt ^^ Also man nehme einen Bohrhammer und stemme die Leibung auf. was passiert? Ich stehe auf einer Leiter und muss mich wo fethalten damit ich nicht falle was passiert? Man logisches Denken ist Glücksache.

wenn Du es nicht wegwischen kannst und eine Komplettrevovierung des Zimmers erforderlich ist, musst du dies natürlich nicht hinnehmen. Wenn er zu Dir kommt, erklär ihm, dass sich dein Anwalt sonst der Sache annehmen wird, was meinste, wie schnell der bereit ist, den Schaden zu beheben...

Dann lacht er und sagt machen Sie das. Es sind klare Vorschriften dafür.

hast Du die Frage richtig gelesen?
man könnte auch mit kanonen auf spatzen schießen...