Wohnungsübergabe und Übergabe Protokoll wurden erstellt und nun eine Nachforderung?

4 Antworten

Nein - Ja - Nein.

1. Nein, Du musst für einen jetzt neuerlich erkannten Schaden nicht aufkommen. Er ist nicht protokolliert, also später entstanden.

2. Ja, er kann nichts mehr verlangen und kann auch jetzt nicht "neue" Mängel suchen und Dir anlasten.

3. Nein, es muss keine neue Tür sein. So wie Du es beschreibst, könnte die Tür auch ausgebessert werden. 

Es sei denn (1+2),

"der Vermieter kann nachweisen, dass der Mieter einen Mangel kannte und ihn bewusst, also arglistig verschwiegen (und vielleicht versteckt) hat. Dann kann er seine Erklärung im Schuldanerkenntnis wegen Irrtums anfechten und den Mieter nachträglich haftbar machen."

Das glaube ich doch erstmal nicht.

Gruß

DiddlGirl30 
Fragesteller
 12.05.2017, 16:32

Der Schaden ist durch mich entstanden und ich habe schlichtweg vergessen diesen anzugeben. Und mein verehrter ex Nachbar hat die Geschichte brüh warm meinem alten Vermieter erzählt (ich hatte mich mal ausgeschlossen und ein Kumpel hat mir die Tür aufgemacht und dadurch ist etwas Holz abgesplittert) Ich soll 200 Euro bezahlen für eine komplett neue Tür.

DietmarBakel  12.05.2017, 16:59
@DiddlGirl30

Das mit der "kompletten Tür" ist nicht glaubhaft notwendig. Ein normaler Tischler kann so etwas reparieren und ein Maler/Lackierer wieder aufhübschen. Das dürfte nicht so teuer sein. Obwohl eine neue Tür für 200 € ist schon das unterste Preissekment.

"Vergessen anzugeben" ist soweit nicht verwerflich. Der Vermieter muss schon selbst schauen. Aber konnte er den Schaden (den Du angerichtet hast) denn überhaupt sehen, oder war er versteckt worden (von Dir)? Hier im Forum kannst Du ehrlich sein.

Und weiter, wenn er Dich auch noch explizit gefragt hat, ob Schäden von Dir vorhanden sind und Du dies wissentlich verneint hast, dann ist das schon eine arglistige Täuschung. Du bist der Wahrheit schon verpflichtet.

War das so???

DiddlGirl30 
Fragesteller
 12.05.2017, 19:28

Nein er hat nicht gefragt ob irgendwelche Schäden sind und der Schaden an Wohnungstür ist für ein Besucher nicht gleich zu sehen sondern erst beim 2.mal hinschauen. Die Wohnungstür ist eine ganz normale "Zimmertür" und er will auf meine Kosten gleich eine neue obwohl es gar nicht notwendig wäre in meinen Augen. Ich habe irgendwo gelesen das ab einem bestimmten Alter der Tür nur der Zeitwert erstattet werden muss. Wie wird das gerechnet?

DietmarBakel  12.05.2017, 22:34
@DiddlGirl30

Dann zahlst Du gar nichts.

Du hast nichts versteckt, keine falsche Aussage gemacht und ihn nicht in die Irre geführt. Du warst nicht arglistig.

Ein Vermieter bei einer Wohnungsübergabe ist etwas anderes wie ein "Besucher".

Der Vermieter war "schlampig", er hat es einfach übersehen. Das ist ausschließlich sein Problem und bleibt es.

Ob die Tür nun für 50 € repariert oder für 200 € erneuert werden kann, ist nicht Dein Thema. 

Du solltest jetzt dem Vermieter zurück schreiben, dass "die nachträglich entdeckten Mängel mit der Protokollierung der Übergabe ausgeschlossen sind". [ Ende aus Applaus :-) ]

Falls Du noch eine Kautionsrückzahlung erwartest und der Vermieter sich jetzt weigert, müsstest Du ihn letzlich auf Rückzahlung der Kaution verklagen.

Gutes Gelingen und Gruß

DiddlGirl30 
Fragesteller
 13.05.2017, 12:50

Danke :-)

da könnte ja jeder kommen und im nachhinein Forderungen stellen, meines Erachtens hat er keine handhabe mehr