Berufsschule bei Wiedereingliederung nach Hamburger Modell?

1 Antwort

Während der Wiedereingliederung bist du weiterhin krankgeschrieben. Du musst also nicht zur Berufsschule. Allerdings wirst du sicher einiges versäumen sodaß ich überlegen würde zur Schule zu gehen wenn es geht.

Weiterhin solltest du Rücksprache mit der KK nehmen.. nicht das die dir nachher einen Strick drauß drehen weil du mehr als 2h (4h, 6h) "gearbeitet" hast.