Berufspendler - Muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden?

4 Antworten

Nicht Zweitwohnsitz sondern zur Untermiete.Ich mein ich hätte das auch schon gelesen.

Du musst den Zweitwohnsitz melden um ihn steuerlich Geltend machen zu können.

Zur Meldung einer Nebenwohnung bist Du in jedem Fall verpflichtet (Frist: 1 Woche), anderenfalls stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar - auch wenn das Entdeckungsrisiko recht überschaubar sein dürfte.

Also, bei uns ist dann Hamburg der Erstwohnsitz und das Finanzamt hat ja mit dem Meldegesetz nichts am Hut. Viel Glück.