Berufspendler - Muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden?
Ich werde nächsten Monat berufsbedingt von Berlin nach Hamburg ziehen, den Hauptwohnsitz in Berlin aber behalten, da ich hier eine gemeinsame Wohnung mit meinem Freund habe. In Hamburg plane ich alle zwei bis drei Monate in eine neue möblierte Wohnung zur Untermiete zu ziehen, daher macht es meiner Ansicht nach zunächst keinen Sinn, einen Zweitwohnsitz bei der Stadt Hamburg anzumelden, da ich mich dann ja alle paar Monate ummelden und die entsprechenden Verwaltungskosten tragen müsste.
Meine Frage ist nun, ob ich ohne Probleme die Kosten der doppelten Haushaltsführung (inkl. Mietkosten der verschiedenen Wohnungen in Hamburg) bei meiner Steuererklärung geltend machen kann, ohne einen Nachweis über die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in Hamburg erbringen zu müssen bzw. wird das überhaupt überprüft?
4 Antworten
Nicht Zweitwohnsitz sondern zur Untermiete.Ich mein ich hätte das auch schon gelesen.
Du musst den Zweitwohnsitz melden um ihn steuerlich Geltend machen zu können.
Zur Meldung einer Nebenwohnung bist Du in jedem Fall verpflichtet (Frist: 1 Woche), anderenfalls stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar - auch wenn das Entdeckungsrisiko recht überschaubar sein dürfte.
Also, bei uns ist dann Hamburg der Erstwohnsitz und das Finanzamt hat ja mit dem Meldegesetz nichts am Hut. Viel Glück.