Steuererklärung bei doppelter HH - Finanzamt leitet Aktenabgabe ein?
Hallo zusammen,
ich hatte im kompletten letzten Jahr den Zustand einer doppelten Haushaltsführung zu tragen. Ich bin jedes Wochenende von meinem Zweitwohnsitz zu meinem Hauptwohnsitz gependelt, manchmal konnte ich die Woche auch von zuhause aus arbeiten.
Der Umstand der doppelten HH ist klar gegeben, da
1) Beruflich bedingt
2) Lebensmittelpunkt mit langjähriger Freundin und großer Wohnung sowie Familie in unmittelbarer Nähe
3) So oft wie es ging nach Hause gependelt
Jetzt hat aber mein Heimatfinanzamt eine Aktenabgabe an das Finanzamt meines Zweitwohnsitzes eingeleitet, obwohl ich dort nie als Hauptwohnsitz gemeldet war. Habe dort sogar Zweitwohnsitzsteuer gezahlt.
Ist das ein Hinweis darauf, dass das Finanzamt versucht mir die doppelte Haushaltsführung abzuerkennen??? Oder woher kommt jetzt dieser seltsame Prozess (den mir die Dame vom Finanzamt auch nicht so richtig erklären konnte).
Danke!
2 Antworten
Falls du ledig bist, greift hier m.E. § 19 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung:
Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält;
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html
Ist das ein Hinweis darauf, dass das Finanzamt versucht mir die doppelte Haushaltsführung abzuerkennen?
Nein. Hier geht es nur um die örtliche Zuständigkeit.
Danke, das beruhigt mich erstmal!
warte einfach auf post. ok... ?
Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids, also hast du noch genügend Zeit.
Nö, ich muss im Fall der Fälle ja schon einmal den Widerspruch vorbereiten und das Finanzamt mit Paragraphen zuschmeißen.