Steuererklärung bei doppelter HH - Finanzamt leitet Aktenabgabe ein?

2 Antworten

Falls du ledig bist, greift hier m.E. § 19 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung:

Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält;

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html

Ist das ein Hinweis darauf, dass das Finanzamt versucht mir die doppelte Haushaltsführung abzuerkennen?

Nein. Hier geht es nur um die örtliche Zuständigkeit.

Danke, das beruhigt mich erstmal!

warte einfach auf post. ok... ?

Nö, ich muss im Fall der Fälle ja schon einmal den Widerspruch vorbereiten und das Finanzamt mit Paragraphen zuschmeißen.

@Kermensch

Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids, also hast du noch genügend Zeit.