Rechte in einer möblierten Wohnung?

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Ist es eine abgeschlossene Wohnung, in der nur Du Zutritt hast und der Vermieter nicht, also eigenes Bad, eigene Küche und abschließbare Wohnungstür, hast Du im Wesentlichen die gleichen Rechte, wie ein Mieter einer ganz normalen Wohnung.

Jedoch solltest Du unter dem Aspekt, dass Du nur zeitlich relativ kurz drin wohnst, schon etwas vorsichtiger sein und lieber fragen, bevor Du Schäden verursachst, die den Vermieter nach Deinem Auszug zu aufwändigen Renovierungen zwingen, also ganze Einrichtung raus, alle Wände verspachteln, streichen und wieder einräumen.

Wenn Du ausziehst, sollte wie Wohnung in etwa so sein, wie in dem Moment, wo Du eingezogen bist.

Wir haben im Bestand auch möblierte Wohnungen, die für drei Monate oder ein halbes Jahr vermietet werden und in der Regel klappt das ganz gut und bei diesen Wohnungen reden wir mehr mit den Mietern als bei den anderen. Immerhin geniessen die Mieter den Vorteil, dass sie keine eigene Einrichtung mitbringen und am Ende vielleicht wieder los werden müssen, was im Allgemeinen bei den typischen Mietern solcher Wohnungen sehr geschätzt wird.

Danke für die Auszeichnung.

Bei voll möblierten Wohnungen sollten Sie die Zulässigkeit der Beschädigung von Wänden und jede sonstige Veränderung vorab vom Vermieter ausdrücklich genehmigen lassen!

Im möblierten Hotelzimmer hämmern Sie schließlich auch keine Löcher in die Wände!

Empfehlenswert wäre bohren - dübeln und schraubhaken setzen. Der Untergrund ist dir vermutlich nicht bekannt und daher könnte es beim Nageln zu Putzausplatzungen kommen. Du darfst das in deiner Mietsache.

Bilder aufhängen gehört zum normalen Gebrauch der Mietsache.

Heißt es ist erlaubt.

Nur in einen Schweizer Käse sollte man die Wände möglichst nicht verwandeln;-)

Bilder an die Wand zu hängen ist ein "normaler Gebrauch der Mietsache", also erlaubt.