Mutter geht in Rent. Untermiete bei uns.?

7 Antworten

Eure GESAMTMIETE müsste durch die Kopfzahl geteilt werden. Dann dürfte ihr Anteil für sie im tragbaren Bereich liegen. Evtl. hat sie dann Anspruch auf Wohngeld

Entweder wird die Warmmiete durch die Person im Haushalt geteilt, dass ergibt dann den Kopfanteil der Warmmiete und dazu kommt dann min.noch ihr derzeitiger Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 446 Euro pro Monat.

Das ergibt dann ihren Bedarf !

Oder es gibt einen Untermietvertrag, dann gilt dieser, bis zur max.angemessenen Warmmiete.

Für das Wohngeld würde ein Mietvertrag notwendig sein und ein Mindesteinkommen ihres Bedarfs.

Angenommen die Warmmiete läge bei 5 Personen bei 1500 Euro, dann würde ihr Kopfanteil ohne Mietvertrag bei 300 Euro liegen und der Bedarf mit den 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei voraussichtlich 746 Euro.

Da sie bei einer Altersrente nur Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB - Xll haben würde, falls Bedarf besteht, würde ihre Rente voll als Einkommen angerechnet.

Es sei denn, dass sie tatsächlich eine angemessene Versicherung für sich abgeschlossen hätte, wie z.B.eine Hausrat oder private Haftpflicht.

Denn beim Sozialamt gibt es auf sogenanntes sonstiges Einkommen wie z.B.eine Rente keine pauschalen 30 Euro Versicherungspauschale, die sie geltend machen könnte.

Dann könnte sie ihren Bedarf aus ihrer Rente selber decken und hätte keinen Anspruch mehr vom Sozialamt.

Für das Wohngeld findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Wenn ihr einen Untermietvertrag macht, dann zählt die Untermiete zu ihrem gesetzlichen Bedarf.

Wie hoch die Untermiete maximal sein darf, erfahrt Ihr beim zuständigen Jobcenter bzw. Sozialamt.

Ohne Untermietvertrag würden die Kosten für Unterkunft und Heizung vermutlich kopfteilig gezählt; dieses unter der Voraussetzung, daß die Mutter mit im Mietvertrag steht.

2 Varianten, entweder Miete durch Anzahl der Personen oder durch die Qm, wobe gemeinsam genutzte Räme außen vor bleiben.

Erhält sie Gelder vom Amt zusätzlich(Grundsicherung) dann Rechnet das Amt die Miete mit Anzahl der Personen im Haushalt.

Und sie wurde schonmal dran erinnert das ihre Wohnung zu groß und zu teuer sei.

Von wem? Ist sie im Moment auf Hartz 4?

Was würde sie erhalten wenn sie zu uns sieht?(untermeite) Was stünde ihr zu?

Umm... 780 € Rente? Wieso gehst Du davon aus, dass noch eine andere Stelle Deiner Mutter irgendwas bezahlt?

Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du Schlüsselinformationen verschwiegen hast.

Mueller084 
Fragesteller
 27.09.2021, 15:37

Also, verschweigen tue ich nix:) müsste erstmal wissen welche infos relevant sind.

Aktuell erhält sie hartz4 in einer 3zimmer Wohnung die etwa 800euro kostet daher auch die Info das es zu teuer und zu groß ist.

Sie wird laut Bescheid 783euro erhalten. Nur wissen tue ich nicht ob ihr irgendwelche weiteren Zahlungen zu stehen. (Wohngeld oder ähnliches)