Zweitwohnsitz zwingend?

1 Antwort

Nein. Selbst wenn du jetzt bei deiner Tante wohnst, ist das ja nur für vorrübergehend geplant, bis du etwas gefunden hast. Und somit musst du dich gemäß §27 Abs 2 BMG ein halbes Jahr lang gar nicht als Zweitwohnsitz anmelden, solange du den Erstwohnsitz hast.

Aber vielleicht wohnst du ja gar nicht wirklich bei deiner Tante sondern bist dort eher als Besucher anzusehen. Dann musst dich eh nicht anmelden.

Aha. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich sicher kein halbes Jahr bei ihr unterkommen werde, fällt also die Meldepflicht weg. Danke nochmals...