Berlin - Hortplatz Kinder trotz Arbeitsunfähigkeit?

2 Antworten

Der Rechtsanspruch besteht unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit. Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht hat aber auch schonmal keinen Anspruch auf einen Ganztagesplatz. In deinem Fall kommt weiterhin hinzu, dass man einen Kitaplatz im eigentlichen Sinn nicht einklagen kann. Bekommt man keinen Platz zugewiesen kann man nämlich nur Schadensersatz einklagen. Der Schadensersatz bemisst sich aber immer am tatsächlich entstandenen Schaden- in diesem Fall Verdienstausfall. Wenn aber kein Verdienst erzielt wird kann man auch keinen Schadensersatz geltend machen. Wenn du aus medizinischen Gründen die Kinderbetreuung nicht wahrnehmen kannst wäre das dann auch vordergründig eine Sache für die Krankenkasse.

Es ist sicherlich schön für die Kinder und auch gut für deren Entwicklung, wenn sie in einem Kindergarten unter gleichaltrigen sind. Aber das muss kaum bis 18:00 Uhr der Ganztagesplatz sein, wenn du diese Zeit nicht für die Erwerbstätigkeit abdecken musst.

Dann siehst du deine Kinder nur noch zum zu-Bett-Bringen. Arzttermine hast du kaum abends um 17:00 Uhr?