Benötigte Genehmigungen für Whiskytastings ?

1 Antwort

Ja, da kollidieren die Vorschriften und treffen sich nicht in der Mitte. Kein Wunder, dass da widersprüchlichste Antworten kommen.

Ist aber am Anfang nicht ungewöhnlich. Dein Geschäftsidee habe ich sowieso nicht verstanden. Was soll das mit den 'Tastings' sein?

Willst Du Leuten den Geschmack vermitteln? Willst Du sie eigentlich bewirten und nennst es nur anders? Oder sollen die nach Probe kaufen? Wofür müssen sie zahlen und wer?

Denke wenn das klar ist, dann werden die Abweichungen auch bei der Genehmigungslage geringer. Das Schlimmste was passieren könnte, dass wäre wohl die Gaststätten-Konzession und Reisegewerbe.

Am aufwendigsten und teuersten.

Je nach Bundesland sind ggf. auch andere Ämter dafür zuständig, also ist die Sache mit der Klärung noch schwieriger und ich kann Dir nicht einfach sagen: Ab zum veterinärmedizinischen Dienst.

Wende Dich gleich an die Gewerbeaufsicht beim Landkreis, dort wird man Dich entsprechend weiter schicken. IHK hat da auch gar keine Zuständigkeit. Die räubern nur in vielen Bereichen und sollen eigentlich Interessenvertretung machen.

Das es für private Whisky-Fans interessant wäre eine Verkostung zu buchen kann ich mir vorstellen. Auch bei entsprechenden Feiern könnte das was sein. Müsste man aber vom Konzept schon aufpassen.

Problematisch sind insbesondere bei den Privatleuten die Folgeaufträge. Im besten Fall bucht man mit Freunden dieses einmal. Dafür ist aber die Werbung zu teuer und damit vermutlich unwirtschaftlich.

Clubs (vermutlich im Sinne von Discotheken) und Vereine wird nur schwer funktionieren.

Ich will Dir nix ein- oder ausreden. Mein Hinweis ist nur: Mache eine entsprechend professionelle Markterkundung. Sonst stehst Du mit 300 Sorten da und hast ein Problem...

Mein erster Rat wäre: Andere Überschrift. Tupper- und Dessous-Partys sind vom Namen her bekannt. Gucke Dir die vom Prinzip her an und überlege ob Du Dich in dem System wiederfindest.

Viel Erfolg.