Auflagen Autoverwertung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab mal eine Frage an alle User dieses Forums. Kann mir jemand evtl. sagen, wo man die Auflagen finden kann, die man erfüllen muss, wenn man ein zertifizierte Autoverwertung eröffnen möchte.
Am kommenden Freitag habe ich zwar schon ein Beratungsgespräch bei meiner Anwältin, zwecks dieser Geschichte, jedoch wollte ich mich vorher schon mal etwas in der Sache belesen und vorbereiten.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Solche Informationen bekommst du bei deiner Gemeinde/Stadt vom Umweltamt und Gewerbeaufsichtsamt.
Du solltest auch rechtzeitig eine Bank mit in die Planungen einbeziehen, denn billig wird die Sache nicht.
Der Boden darf z.B. keine Flüssigkeiten durchlassen und das Regenwasser muss aufgefangen werden und mit einem Ölabscheider von Öl getrennt werden, alle giftigen Materialien müssen fachgerecht gelagert und entsorgt werden, etc. Wenn du nicht selbst schon einige zehntausend oder hunderttausend Euro als Eigenkapital mitbringst (je nach Größe des geplanten Platzes) wird das wohl eine schwierige Angelegenheit...
wie konntest du denn die ungefähren Kosten ermitteln, wenn dir die Auflagen noch gar nicht bekannt sind?
Werden Altautos nicht ordnungsgemäß entsorgt, entstehen erhebliche Umweltprobleme:
Mögliche Ursachen sind zum Beispiel, wenn die stark umweltbelastenden Betriebsflüssigkeiten nicht fachgerecht entnommen werden oder wenn Altautos "wild" entsorgt werden. Darüber hinaus sollte die Menge und mögliche Kontamination der sogenannten "Shredderleichtfraktion" (der Reststoff, der nach der Gewinnung metallischer Bestandteile von Altautos im Shredder anfällt) vermindert werden.
Seit dem 1. April 1998 gilt die Altautoverordnung für alle Pkw, die nicht mehr fahrbereit sind und als Abfall verschrottet werden. Sie müssen von einem anerkannten zertifizierten Verwertungsbetrieb umweltgerecht entsorgt werden. U. a. werden dem Fahrzeug sämtliche Betriebsflüssigkeiten und -mittel, wie
Kraftstoff,Öl,WasserKühl- und Schmiermittelstoffe,Stoßdämpferöl,Kältemittel aus Klimaanlagen, etc.
abgesaugt. Außerdem müssen große Kunststoffteile (z.B. Stoßfänger, Radabdeckungen, Armaturen- gehäuse, Kunststofftanks), Räder, Scheiben, Sitze und alle kupferhaltigen Teile (z.B. Elektronik, Kabelbäume und Elektromotoren) entnommen und der Verwertung zugeführt werden.
Bei der endgültigen Stillegung eines PKWs muss ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt werden . Dies gilt auch für Fahrzeuge, welche nach 12 bzw. 18 Monaten ab vorübergehender Stillegung automatisch endgültig stillgelegt werden. Alle Halter solcher Fahrzeuge werden nach der vorgenannten Frist durch die hiesige Dienststelle in der Eigenschaft als örtliche Ordnungsbehörde zur Vorlage des Verwertungsnachweises oder einer Verbleibserklärung angeschrieben. Die umgehende Vorlage eines Verwertungsnachweises oder eines Kaufvertrages (Veräußerungsanzeige), auch bei stillgelegten Fahrzeugen, entbindet von der Pflicht nach 12 bzw. 18 Monaten.
Verwertungsnachweise dürfen nur durch zertifizierte Verwertungsbetriebe oder Annahmestellen ausgestellt werden. Autowracks dürfen lediglich über solche Betriebe entsorgt werden. Die Nichtvorlage eines Nachweises oder Erklärung stellt gemäß Altautoverordnung in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Naja genau diese Auflagen interessieren mich ja, damit man ein zertifizierten Autoverwertungsplatz planen kann.
Das steht alles in der "Altautoverordnung" Findest Du hier: http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/abfallarten-abfallstroeme/altfahrzeuge/abfallwirtschaft-altfahrzeuge-gesetzgebung-in-d/
Ok da bedanke ich mich für diese Information.
Naja billig wird es definitiv nicht, ich habe schon mal die ungefähren Kosten befasst.