Benötigt eine Person im Pflegeheim ein Haftplichtversicherung?

6 Antworten

Ein klares JA von mir und zwar aus folgenden Gründen:

Eine Haftpflichtversicherung schützt vor unberechtigten Ansprüchen. Denn die erste Aufgabe ist immer das Prüfen der Ansprüche. _Eine Rechtsschutzversicherung ist für diese Fälle nicht geeignet-

Der Versicherer ist gehalten, den Versicherten zu vertreten. Unberechtigte Ansprüche abzuwehren kann viel Geld und Nerven kosten. Das ist im übrigen keinesfalls Aufgabe eines Seniorenheims. Die dürfen das nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) garnicht. Das wird oft von Laien verkannt.

§§823ff BGB setzen nicht immer ein Verschulden voraus. Auch das Betreiben von Geräten -und es müssen nicht die eigenen sein - kann eine Haftung begründen, wenn aus der Fehlfunktion ein Schaden herrührt.

Auch die Personen, die den Senior unterstützen und von ihm um Hilfe gebeten wurden, fallen unter den Schutz der Haftpflichtversicherung. Jeder, der fremder Hilfe bedarf, hat Interesse daran, dass die helfenden Personen geschützt sind.

Das wäre mir immer €40-50 im Jahr Wert!

Anton96  05.11.2014, 15:20

Die Frage war aber ob es Sinn macht eine Privathaftpflicht zu behalten und da muss man in meine Augen schon auch fragen was den genau geschützt werden soll. Wenn kein Vermögen und kein Einkommen zu schützen ist, was bei sehr vielen Heimbewohner gegeben ist hat eine Haftpflichtversicherung nur Sinn um Geschädigte zu schützen nur ist das auch ein Luxus den man sich wirklich bei einem Taschengeld das einem zu verfügung steht leisten möchte? Die Frage sollte aus der sicht des Versicherten betrachtet weden, welchen Vorteil hat dieser? Ich halte die Privathaftpflicht für eine der wichtigsten Versicherungen wenn Vermògen oder Einkommen vorhanden ist oder zu erwarten ist das dieses irgend wann einmal gegeben ist nur bei einem Menschen der nur nich im Pflegeheim lebt bis zu seinem Tod ist das nicht zu erwarten. Meine Haftpflicht beinhalt auch eine Ausfallversicherung für die Fälle wo mich ein Mittelloser schädigt. Im übrig springt die Privhaftpflicht in der Regel nicht ein wenn der zu Pflegende bei der Pflege einen Schaden verursacht, den dann stellt sich verdammt schnell die Frage i wie weit der zu Pflegende überhaupt haften muss.

Buerger41  17.11.2014, 12:43
@Anton96

Sie sollten schon wissen, was gefragt wurde. Es ging nicht darum, eine Versicherung zu behalten sondern darum, ob ein Senior im Seniorenheim eine PHV benötigt.

Zwischen behalten und benötigen gibt es einen Unterschied. :-)

Koboldmaki203  03.05.2019, 23:54
@Anton96

Nein, die Frage war, ob man es haben muss!!! Nein, muss man nicht.

DerHans  04.05.2019, 12:34
@Anton96

Wer sagt denn, dass kein Vermögen vorhanden ist? Pflegestufe 1 heißt ja nicht, dass man im Pflegeheim mittellos ist.

Bei der Frage sollte man die Moral mal außen vor lassen. Warum schließe ich eine Haftpflichtversicherung ab? In der Regel dich nur um sich vor existenzberdtohenden Schadenersatzforderungen zu schützen. Wenn es aber nicht mehr nötig ist dies zu tun welchen Sinn sollte so eine Versicherung dann noch haben. Wenn es also kein zu schützendes Vermögen oder zu schützendes Einkommen mehr gibt, wie es bei sehr vielen Heimbewohnern nun mal ist, verursacht so eine Versicherung nur unnötige Kosten. Ich empfehle sich mal schlau zu machen wieviel Geld einem Heimbewohner in der Regel zu verfügung steht, wenn man erst einmal weiß wie wenig das ist würde man sich schämen für eine Privathaftpflicht Versicherung generell zu plädieren.

Wenn sie noch halbwegs mobil ist, kann sie ja auch im Heim einen Schaden verursachen.

Da ist es dann schon wichtig, dass sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat.

Geht die Person auch mal raus und hält sich außerhalb des Heimes auf? Auch da kann was passieren.

jhirsch 
Fragesteller
 26.10.2014, 17:18

ja, läuft weg und wird manchmal von der polizei eingefangen oder passanten. dabeo könnte sie ja etwas kaputt machen. Frage st, ob eine Versicherung dann überhaupt zahlt, wenn sie ausbüxt und dann Schaden verursacht.

kim294  26.10.2014, 17:25
@jhirsch

Dann kommt es darauf an, wie ihr "geistiger Zustand" ist.

Wenn sie dement ist, würde ich mit der Haftpflichtversicherung abklären, ob sie dann überhaupt versichert ist.

Candlejack  27.10.2014, 11:51
@jhirsch

Die Versicherung zahlt, wenn Du einen Schaden verursachst. Wieso sollte sie das nicht ? Wenn Demenz im Spiel ist, muss man das noch klären, aber sonst gibt's da keine Diskussionen.

DerHans  27.10.2014, 13:24
@Candlejack

Wenn sie obwohl eigentlich unter Aufsicht, in den öffentlichen Verkehr gerät, ist der Aufsichtspflichtige erst einmal in der Haftung. Aber es sind ja längst nicht alle Seniorenheimbewohner dement.

Anton96  05.11.2014, 15:27
@DerHans

Stimmt und natürlich können die anderen auch beträchtliche Schäden verursachen für die sie prinzipiell Schadensersatzpflichtig sind, nur wenn bei denen nichts zu holen ist dann brauchen die keine Privhaftpflicht, da es in so einem Fall keine existenzbedrohung gibt. Also wäre bei der Frage zu klären ob es zu schützendes jetziges oder zukünftiges Einkomm oder Vermögen gibt, wenn ja ist die Privhaftplicht sehr an zu raten wenn nicht kann man getrost auf sie verzichten.

Wenn sie im Seniorenheim einen Schaden verursacht, ist sie selbstverständlich auch haftbar zu machen. Das gilt NICHT, wenn sie unter "Betreuung" steht. Dann wäre der Betreuer in Anspruch zu nehmen.

Anton96  30.10.2014, 22:42

Das war nicht du Frage. Wie wäre es zunächst zu Überlegenheit warum man eine Privathaftpflichtversicherung abschließt und dann zu Überlegenheit ob dies im genannten Fall gegeben ist. Eines sollte klar sein in sehr vielen dieser Fälle gibt es zwar eine theoretische Schadenersatzpflicht nur wo kein Geld ist da ist nichts zu holen. Also Wo ist das existenzbedrohende Risiko vor dem sich ein Heimbewohner, bei dem die Rente nicht mal für die Kosten für den Heimplatz reicht, den nun genau gegeben. Moralische Fragen lasse ich ganz bewusst außen vor.

Koboldmaki203  03.05.2019, 23:53

Niemand muss eine Haftpflichtversicherung haben. Ich habe auch keine. ist nicht Pflicht. Ist freiwillig. Und Betreuer haften nicht für Unfälle des Betreuten oder dessen Taten. Sie haben mal wieder keine Ahnung von Nichts.

DerHans  04.05.2019, 12:33
@Koboldmaki203

Es gibt durchaus auch Personen in Pflegeheimen, die vermögend sind. Und selbstverständlich können die auch haftpflichtig werden.

Pflegestufe 1 heißt ja nicht, dass man "entmündigt" ist.

Was kann man dort kaputt machen ? Die Mitarbeiter wissen um ihre Patienten bescheid, wenn mal eine Tasse oder was kaputt geht wird das im Hause erneuert. Würde ich nicht abschließen, sogar kündigen, das ist meine Einstellung.

Candlejack  27.10.2014, 11:50

Super Einstellung ! § 823 BGB lässt Dich für alles haften, was Du anstellst. Ob Du Dinge kaputt machst, Menschen verletzt etc. Haftung in der Höhe unbegrenzt und zeitlich dauerhaft. Wieso soll sie da Ihre Haftpflicht kündigen für 50 im Jahr ?

Genau aus diesen Gründen habe ich eine Erweiterung in meiner Haftflicht drin, die auch zahlt, wenn UNS jemand schädigt und selber keine hat und da auch nichts zu holen ist. Die paar EUR wars mir wert, bevor meine Familie dann mal leer ausgeht.

Anton96  30.10.2014, 22:10
@Candlejack

Ich schließe eine Haftpflicht ab um mich vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen zu schützen. Wenn es kein Vermögen gibt kann man sich die Versicherung im Pflegeheim tatsächlich sparen. Moralische Fragen lasse ich mit Absicht aussen vor, da sie für die Fragestellung relevant sind. Wenn man, wie es bei vielen Heimbewohnern durchaus üblich ist gerade mal ein Taschengeld zu Verfügung hat würde ich mir eine Haftpflichtversicherung schenken.

Candlejack  30.10.2014, 23:05
@Anton96

Schadenersatzforderungen aus § 823 BGB werden doch nicht weniger oder fallen weg, nur weil wenig oder kein Vermögen da ist ??? Selbst im Pflegeheim kann man Schäden anrichten und sieht sich dann Schadenersatzforderungen gegenüber, die massiv sein können und heftige Verfahren nach sich ziehen, weil der Geschädigte entschädigt werden möchten. Nur weil du im Pflegeheim kein Vermögen mehr hast, ist so eine PHV für 50 EUR im Jahr nicht sinnlos.

jhirsch 
Fragesteller
 30.10.2014, 23:35
@Anton96

Die Frage ist ja, dass ein Bewohner ja auch jemanden schädigen kann, was hohe Forderungen nach sich zieht. .

Anton96  04.11.2014, 13:29
@Candlejack

Du machst den Fehler nochmals erstes nach zu fragen wofür ich eine Privathaftpflicht abschliesse. Die schliesse ocj an um mich als Versicherungsnehmer vor existenzbedrohendenSSchadenersatzforderungen zu schützen. Bei einer Person die imOglegeheim ist gibt es in der Reg dieses Risiko aber nicht. Ja Sie kann auch Schäden verursachen die in du Millionen gehen nur kann der Geschädigte beider Person nichts holen, das ist aber das Problem des Geschädigten. Du magst mich unmoralisch nennen aber in meinen Augen Versicherer ich mich undandere interessieren mich in dem Zusammenhang nicht.

netzotto  04.11.2014, 17:51
@Candlejack

Versicherungsvertreter sehen das so aber der Normalbürger .......muss nicht es geht sogar ganz ohne Versicherungen ( außer Pflichtversicherungen KFZ )

Anton96  04.11.2014, 20:51
@jhirsch

Eine Versicherung schließt man ab um sich selber vor etwas zu schützen nicht irgend einen anderen.

Candlejack  04.11.2014, 23:54
@netzotto

Du würdest Dich wundern, was ich mir vom Normalbürger so an Wünschen anhören darf, wie er gern gesichert wäre. Es geht auch ganz ohne Versicherungen:

  • schädige ich jemanden, habe ich eben das Leben lang einen Titel am Hals
  • habe ich einen Hausratschaden, blutet eben das Sparbuch, falls es denn reicht
  • bleibe ich länger krank, reichen auch 70% Einkommen
  • falle ich beruflich durchgehend aus, lebe ich von EMR und Grundsicherheit/HartzIV. aber das hilft mir auch gleich, wenn
  • ich in Rente gehe und zukünftig dann mit 43% Einkommen auskommen muss
  • und wenn mir später der Staat 50% des Pflegeplatzes bezahlt, findet sich schon jemand, der die restlichen 50% bezahlt ;-)
Buerger41  04.11.2014, 17:34

Es geht in erst Linie um den Schutz des Seniors!

Candlejack  04.11.2014, 23:49
@Anton96

vor Schadenersatzforderung in sein Einkommen und sein Vermögen. Die werden von § 823 BGB begründet und von einer PHV entschädigt ;-)

Anton96  05.11.2014, 15:06
@Candlejack

Richtig nur was ist wenn bei der Person nichts mehr zu holen ist weil das Einkommen nicht für den Pflegeplatz reicht und kein Vermögen vorhanden ist? In so einem Fall ist eine Privathaftpflicht in meinen Augen unnötig. Wie ich bereits geschrieben habe man sollte die Moral bei der Betrachtung erst einmal außen vor lassen.

Koboldmaki203  03.05.2019, 23:57
@Buerger41

zahlt die Krankenkasse bei Unfällen auch und das Sozialamt auch ohne Haftpflicht. Man muss nur sterben eines Tages und sonst nichts haben, auch keine Haftpflicht.