85 jährige Frau mit Pflegestufe 1 und demenz, Kündigung möglich?

11 Antworten

Eigenbedarf ist, wenn man selbst oder ein Familienmitglied einziehen moechte. Verkauf hat mit Eigenbedarf nichts zu tun.

Frau, 85, wohnt in eigener Wohnung, kommt aber recht gut zurecht. Pflegestufe 1, leicht dement. Wohnung soll verkauft werden. Ist da eine Kündigung wg. Eigenbedarfs möglich?

Der jetzige Vermieter kann nicht wegen Verkauf einer Immobilie kündigen und auch nicht nicht Eigenbedarf als Grund angeben.

Der neue Eigentümer kann, wenn berechtigt, Eigenbedarf anmelden.

Das wird man dann sehen wenn es soweit ist.

MfG

Johnnymcmuff

Wenn die Wohnung verkauft werden soll, dann handelt es sich nicht um Eigenbedarf und der alten Dame kann nicht gekündigt werden. Anders könnte es aussehen, wenn Familienangehörige diese Wohnung haben wollen und Eigenbedarf nachgewiesen wird. Kann mir aber gut vorstellen, dass ein Richter der Kündigung alleine schon aufgrund des Alters dieser Dame widerspricht und die Kündigung als unwirksam erklärt. Ein neuer Käufer wird sich wohl damit abfinden müssen, dass die betagte Dame weiterhin in der Wohnung verbleibt.

Schadenersatz bei vorgetäuschtem Kündigungsgrund: Hat der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgetäuscht und kann der Mieter das beweisen, kann er Schadenersatz verlangen. Er umfasst den Kostenunterschied zwischen dem, was der Mieter in seiner alten Wohnung hätte zahlen müssen, und dem, was er nach dem Auszug bezahlen muss. Hinzu kommen möglicherweise Kosten für Umzug und Makler.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf

Der Käufer kann Eigenbedarf anmelden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, z.b. wenn er mit Frau in einer kleinen 2-Zimmer- Wohnung lebt und sie Nachwuchs bekommen, dann ist das ein berechtigter Grund. Oder wenn ein Kind geheiratet hat und mit der Ehefrau dort die erste gemeinsame Wohnung nehmen will.

Grade ist doch, ob der neue Eigentümer das durchsetzten kjann weil das eine unzumutbare Härte wäre.