Bekommt man die 150€ Selbstbeteiligung die man für den anwalt zahlen muss, wieder?
Hallo.
und zwar beschäftigt mich die Frage, ob und wo man sich die 150€ Selbstbeteiligung wieder holen kann, die man den anwalt gezahlt hat, da wir ubschuldig sind und der Prozess vorbei ist.
4 Antworten
Wenn es zum Prozess kommt, entscheidet der Richter, wie die Kosten verteilt werden.
Die Rechtsschutzversicherung dient ja nur dazu, dass man aus Kostengründen nicht auf sein Recht verzichten muss.
Die Selbstbeteiligung verringert den Jahresbeitrag der Versicherung. Die hast du also quasi bereits eingespart.
Das kommt darauf an, wofür der Anwalt beauftragt wurde und wie genau das Verfahren ausging
Wir wurden erst als Zeugen geladen und dann als Täter.. haben uns einen Anwalt genommen da wir mit der Sache die dort geschildert wurde, nix zu tun haben bzw hatten.
Heute haben wir einen Brief bekommen das dass Verfahren eingestellt wurde. Aber da wir uns ja einen Anwalt genommen haben, und die 150€ Selbstbeteiligung zahlen mussten obwohl wir von anfangan gesagt haben das wir damit nix zu tun haben...
Dann bleibst du auf den 150 EUR hängen, weil du das vertraglich so vereinbart und Prämie erspart hattest.
Vielen lieben dank:)
Wenn die unterlegene Seite alle Rechtskosten zu tragen hat (und nicht in die nächste Instanz geht), bleiben doch gar keine 150 EUR übrig!
Hast du denn deinen Anwalt bereits im Vorfeld bezahlt? Das kenne ich so nicht.
Wenn es aber so ist, hat dein Anwalt am Ende einmal 150 EUR zuviel bekommen und muss sie dir erstatten.