Gleiches Geld für den Anwalt: Beratungshilfeschein oder "Selbstzahler"?
Bekommt der Anwalt (Deutschland) das gleiche Honorar beim Beratungshilfeschein wie bei Mandanten, die selber zahlen?
2 Antworten
Der Unterschied ist ungefähr so wie der unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Patienten wenn dieser zum Arzt geht.
Der Anwalt bekommt bei Beratungshilfe nur das mindeste. Hartz 4 für Anwälte quasi. Klar der Staat möchte ja sparen. Der Anwalt darf auch keine zusätzlichen Vergütungen vereinbaren.
Der Anwalt darf Leute mit Beratungshilfe aber nicht einfach so ohne wichtigen Grund ablehnen (§ 49a BRAO)
Der Anwalt erhält bei der Beratungshilfe in der Regel nur ein gegenüber sonstigen "Marktpreisen" geringeres Honorar erstattet.
https://www.akademie.de/de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe
Da ich keine Ahnung habe warum Du fragst kann ich auch mit diesem Kommentar nichts Anfangen. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.
Wie findest Du immer so schnell die Dinge? Oder hast Du das alles im Kopf???
Mädschik!
Einverstanden, Herr Siegfried Roy!
Nicht gut ...