Gleiches Geld für den Anwalt: Beratungshilfeschein oder "Selbstzahler"?

2 Antworten

Der Unterschied ist ungefähr so wie der unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Patienten wenn dieser zum Arzt geht.

Der Anwalt bekommt bei Beratungshilfe nur das mindeste. Hartz 4 für Anwälte quasi. Klar der Staat möchte ja sparen. Der Anwalt darf auch keine zusätzlichen Vergütungen vereinbaren.

Der Anwalt darf Leute mit Beratungshilfe aber nicht einfach so ohne wichtigen Grund ablehnen (§ 49a BRAO)

Der Anwalt erhält bei der Beratungshilfe in der Regel nur ein gegenüber sonstigen "Marktpreisen" geringeres Honorar erstattet.

https://www.akademie.de/de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Regina3 
Fragesteller
 04.06.2021, 00:36

Nicht gut ...

Frank3040  04.06.2021, 00:57
@Regina3

Da ich keine Ahnung habe warum Du fragst kann ich auch mit diesem Kommentar nichts Anfangen. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

Regina3 
Fragesteller
 04.06.2021, 05:01
@Frank3040

Wie findest Du immer so schnell die Dinge? Oder hast Du das alles im Kopf???

Frank3040  04.06.2021, 05:02
@Regina3

Mädschik!

Regina3 
Fragesteller
 04.06.2021, 05:06
@Frank3040

Einverstanden, Herr Siegfried Roy!