Wie bekommt der Geschädigte unsere Selbstbeteiligung?

10 Antworten

Wenn die Versicherung aus Kulanz bezahlt, obwohl der Geschaedigte gar keinen Anspruch gegen euch als Versicherte hat (was hier wohl der Fall ist), aendert das natuerlich nichts daran, dass weiterhin kein Anspruch des Geschaedigten besteht. Ihr braucht dem gar nichts zu zahlen und die Versicherung kann von euch auch nicht den Selbstbehalt einfordern.

Es ist die freie Entscheidung der Versicherung, den Geschaedigten auch dann zu entschaedigen, wenn dieser gar keinen Anspruch auf eine Entschaedigung hat. Aus einer solchen freiwilligen Zahlung kann aber nicht ploetzlich ein Anspruch gegenueber dem Versicherten erwachsen.

Hallo und vielen Dank, das ist uns klar, dass wir theoretisch nicht bezahlen müssen. Anspruch hin oder her, unsere Tochter hat den Schaden nunmal begangen (auch wenn es natürlich keine Absicht war) und den wollen wir auch begleichen! Was kann der "Geschädigte" dafür. :-)

In Bar per Quittung oder Überweisung. Frag halt den Geschädigten wie es ihm am liebsten ist.

Wir haben eine Haftpflicht, die so einen Schaden normalerweise ausschließt, aber sie hat dennoch gezahlt.

Seltsam. Warum wurde gezahlt bzw. warum sollte ein solcher Schaden ausgeschlossen sein? Es kann gut sein, dass ihr hier überhaupt nicht haftet und dementsprechend gar nichts zahlen müsst.

Das ist richtig, normalerweise müssten wir nicht zahlen. Aber stell Dir mal vor, Dein Auto hat nen Kratzer von einem 4-jährigen Kind. Und die Eltern würden sagen...tja...Pech gehabt. Würde Dich das freuen? Also zahlen wir die 250 Euro freiwillig. und warum die Versicherung zahlt...wohl aus Kulanz, da wir sehr viele Versicherungen dort haben. und die 70 Euro Schadensregulierung machen da halt nicht viel aus.

@Matthi1976

Okay, so lange euch bewusst ist, dass es keine Rechtspflicht zur Zahlung gibt und ihr dies freiwillig tut, ist ja alles in Ordnung und das finde ich grundsätzlich auch löblich.

Hätte ja aber sein können, dass euch das nicht klar ist, deswegen wollte ich darauf hingewiesen haben.

Ihr hattet also offensichtlich eure Aufsichtspflicht nicht verletzt, das dachte ich mir schon.

Hallo Matthi1976,

so wie ich es sehe, geht es um deine Privathaftpflicht.

Je nach Tarifoption gibt es darin einen Zusatz für "deliktsunfähige Kinder". Die Versicherung zahlt bis Summe X, obwohl es laut Gesetz keine Verpflichtung dazu gibt.

Bei der Privathaftpflicht gibt es im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keinen Direktanspruch. Gäbe des diesen Direktanspruch, müssten wir den Schadenerstz in voller Höhe an den Geschädigten auszahlen und uns die Selbstbeteiligung dann von unserem Kunden zurückholen.

Die DEVK zahlt den Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung aus. Über die Selbstbeteiligung müsstest du dich dann mit dem Geschädigten einigen.

"Müssen" ist allerdings wieder so eine Sache, denn wenn die oben beschriebene Klausel greift, gibt es laut deiner Versicherung scheinbar gar keinen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.

Du könntest es dann auch nicht zahlen und wärst rein rechtlich wohl auf der sicheren Seite;) Zwischenmenschlich steht das wohl auf einem anderen Blatt ...

Viele Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Die Versicherung regelt das, und holt sich die Selbstbeteiligung bei euch dann zurück. Je nach Versicherung solltet ihr darüber nachdenken, der Versicherung den kompletten Schaden zu bezahlen, wenn ihr dadurch eine Höherstufung eurer Beiträge vermeiden könnt.

In der Privathaftpflicht gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.

Also Dich werde ich nicht als 500 Euro Joker einsetzen! :-) Das muss tatsächlich untereinander geklärt werden, die Versicherung hält sich da raus. Habe heute dort angerufen. Und nein, es ist keine "unbekannte" Versicherung, sondern eine der größten des Landes! ;-)

Es läuft wie folgt ab:

Die Versicherung bezahlt dem Geschädigten die volle schadenssumme.

Die Versicherung stellt dem Versicherten eine Rechnung über die SB aus (bzw. zieht diese per Lastschrift ein - je nach Absprache)

Zwischen Versicherten und Geschädigten gibt es nie einen direkten Geldfluss, sobald die Versicherung im Spiel ist.

Also Dich werde ich nicht als 500 Euro Joker einsetzen! :-) Das muss tatsächlich untereinander geklärt werden, die Versicherung hält sich da raus. Habe heute dort angerufen. Und nein, es ist keine "unbekannte" Versicherung, sondern eine der größten des Landes! ;-)