wann Eigenanteil bei Rechtsschutzversicherung zahlen?

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Wenn eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutz-Vertrag vereinbart wird, zahlt man diesen Betrag aus der eigenen Tasche, die darüber hinaus gehenden Kosten des Rechtsstreits übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Normalerweise gilt diese Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall - also egal, ob die Streitigkeit gewonnen oder verloren wird.

Bei manchen Versicherern ist man in bestimmten Angelegenheiten von der Selbstbeteiligung befreit, z.B. wenn man nur die telefonische Rechtsberatung, eine Mediation oder den empfohlenen Anwalt der Versicherung nimmt.

Auch kann es Unterschiede in der Höhe der Selbstbeteiligung in den einzelnen Paketen deines Vertrages geben. Erkundige dich am besten bei deinem Versicherer.

Weitere Infos gibts auch unter http://www.rechtsschutz.de/Warum_Rechtsschutz/Leistungsumfang.htm

Ich kenne es so, dass wenn man die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt, muss man erst einen Eigenanteil zahlen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass du im Recht bist, bekommst du alles zurückerstattet. So war es zumindest bei uns. :)

Ich hab gerade gelesen, dass es wohl auch Rechtsschutzversicherer gibt oder in manchen Rechtsschutzversicherungen stehen soll, dass der Selbstbehalt bei abschließender Ersberatung nicht anfällt, also wenn nach der Beratung keine weitere rechtlichen Schritte oder Beratungen dazu unterneommen werden. Das stand hier:http://vdmf.de/startseite/versicherungen-und-finanzen/private-versicherungen/rechtsschutz-privat/

Auch gibt es wohl Tricks, wie Anwälte das Folgemandat dann so gestalten können, dass der Selbstbehalt dauerhaft wegfällt. Jedoch weiß ich dazu nichts genaues und habe das mit der BRAGO nicht verstanden.