Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man eine Ausbildung gemacht hat, und wieder zur Schule geht?

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Hallo,

Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld sind u.a., dass mindestens 1 Jahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (z.B. als Azubi) und dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Der letzte Punkt ist bei Schülern meistens nicht gegeben (Ausnahme: z.B. Abendschüler).

Bis zum 25. Geburtstag kann man kostenlos über die Elrtern krankenversichert werden.

In der Zeit zwischen Abschlussprüfung und Schulbeginn ist ggf. Arbeitslosengeld möglich (aber frühestens ab Tag der Antragstellung).

Unter Umständen besteht Anspruch auf Bafög. Am besten beim Schulamt der Stadt nachfragen.

Gruß

RHW

RHWWW  03.09.2011, 11:06

Danke für den Stern!

Nein, aber es könnte sich lohnen trotzdem beim Arbeitsamt, resp. der ARGE vorzusprechen ob deine jetzige Tätigkeit zu Beihilfen entweder für die Ausbildung oder zu Hilfe für den Lebensunterhalt berechtigt. Oft gibt es das - und wenn es "nur" z.B. 30€ im Monat wären, wäre es mehr als jetzt!

Gibt es gar nicht, wenn du danach wieder in die Schule gehst. Arbeitslosengeld 1 wird nur gezahlt, wen du dich danach arbeitslos meldest.

Nein, denn dann bist du wieder Schüler und stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.

Schwierig. Wahrscheinlich wird das nichts werden. Hast du denn keine Chance übernommen zu werden? Oder Baföganspruch? Wenn ich mich nicht irre müsstest du doch sogar Anspruch auf das sog. "elternunabhängige Bafög" haben, oder? Du hast ja immerhin eine abgeschlossen Berufsausbildung.