Wie viel Wohnraum (Zimmer/Größe) steht einer alleinerziehenden Mutter zu?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich finde es reichlich Schade, was hier an Antworten zum Teil gegeben wird.

Du kannst etwa von den Grundlagen ausgehen, die für Leistungen nach dem SGB II gelten.

Und da sind es für eine erwachsene Person 45 qm bis 50 qm, an Wohnfläche für die erste Person. Und für jede weitere Person kommen dann 15 qm dazu.

Hiebei ist zu beachten das bei Kleinkindern unter 6 Jahren nicht zwingend davon ausgegangen werden muss das sie einen eigenen Raum benötigen.

Pauschal kannst du also von 50 qm ausgehen. Je nach Alter des Kindes dann 15 qm mehr.

Übernommen werden die Kaltmiete und die Heizkosten.

Die konkrete Mietobergrenze ist von Ort zu Ort unterschiedlich.Sie ist am örtlichen Mietspiegel orientiert und du kannst sie bei der Arge / Jobcenter erfragen.

Die Bedarfssätze nach dem SGB II für das was man Monatlich zum leben bekommt staffeln sich folgender Maßen:

bis 6 Jahre 215,- €

7 - 13 Jahre 251,- €

14 - 18 Jahre 287,- €

ab 18 Jahre 364,- €

Ich denke damit hast du erst einmal Anhaltspunkte was dir zusteht.

In wie weit andere Gelder dabei angerechnet werden ist eigentlich nicht so rellevant. Denn grob gesagt sind das die Mindestsummen die dir zur Verfügung stehen.

Bei weiteren Fragen, kannst du dich gern an mich wenden.

Natürlich auch an die Community hier. Denn es gibt viele die dir gute Auskünfte geben können.

blondie1705  17.07.2011, 17:22

Wo steht denn bitte, dass die Fragestellerin kein eigenes Einkommen hat? Die Frage ist äußerst dürftig, man kann sich vielleicht einiges denken. Es wäre jedoch wesentlich hilfreicher, wenn die Frage schon so gestellt wird, dass jeder weiß, was eigentlich gefragt ist.

MichaelSelm  17.07.2011, 17:39
@blondie1705

Ich stelle keine Fragen zu Fragen.

Meine Antwort hier beinhaltet Grundlagen. Die Fragestellering weis jetzt annähernd welche Sozialleistungen es gibt.

Sie weis das Einkommen angerechnet wird. Wenn sie mehr dazu wissen will kann sie sich informieren.

Und damit hat sie die wesentlichen Antworten zu ihrer Frage.

Während deine Antwort an die Fragestellerin unrellevant ist, Ebenso wie deine Kritik an meiner Antwort. Beides ist heiße Luft. Wasserdampf der sich von allein auflöst. Mehr nicht :-)

Jennalein 
Fragesteller
 17.07.2011, 20:23

Vielen lieben Dank <3 hast mir echt sehr geholfen!

Ely88  27.09.2017, 08:42

guten Tag, darf ich ihnen auch eine Frage stellen da ich selbst auch Alleinerziehende Mama mit zwei Kinder  bin, allerdings weis ich nicht wie ich ihnen privat schreiben kann den ich bin neu hier 😳

Die Regelungen bzgl. angemessener Wohnfläche sind abhängig vom Bundesland http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 (für Alleinerziehende mit 1 Kind 60 - 75 qm); die Kommunen können nach oben hin abweichen.

Wichtig ist, dass die Wohnung "angemessen" ist ; ob sich die angemessenen qm auf einen oder fünf Räume verteilen, ist für den Leistungsträger egal. Die max. Unterkunftskosten sind kommunal verschieden.- Soweit ich weiss,spielt die Raumanzahl höchstens eine Rolle, wenn man sich beim Wohnungsamt als wohnungssuchend listen lässt bzw. einen Wohnberechtigungsschein beantragt. Hier bei uns wird mWn bei der WBS- Stelle für Alleinerziehende mit 1 Kind eine Wohnung bis 3 Zimmer / 65 qm bei der Suche berücksichtigt .-

Das Kind hat ab Geburt einen eigenen Leistungsanspruch und wird entsprechend auch kopfanteilig bei den Unterkunftskosten mitberechnet . Insofern sollte man sich nicht mit diesem Spruch "Ein Kleinkind nimmt noch keinen Platz weg und benötigt noch keine eigene Wohnfläche " abwimmeln lassen (den etliche Sachbearbeiter anscheinend immer noch aus dem alten Sozialhilferecht mit sich herumtragen). Je nach den örtlichen Regelungen ist der zukünftige Mehrbedarf an Wohnraum bei Neuanmietungen teilweise auch schon bei Schwangeren zu berücksichtigen (z.B. ab der 12. Schwangerschaftswoche).

zwischen 60 und 65m² für 2 personen. auch ein kleinkind zählt als person und muss berücksichtigt werden. in manchen kommunen darf man als alleinerziehende/r auch eine grössere wohnung haben, aber leider nicht überall. du solltest dich an das zuständige jobcenter wenden.

ich denke, zwischen 55 - 60 qm!

Du kannst Dir eine 6-Zimmer-Wohnung mieten, wenn Du sie bezahlen kannst. Was sollte dagegen sprechen?