Bekommen wir das Gestohlene zurück?

5 Antworten

Zur Polizei gehen sollte sie auf jeden Fall. Wahrscheinlich war ja nicht nur Geld in dem Geldbeutel, sondern auch Ausweis und Karten. Die müssen auch gesperrt und als gestohlen gemeldet werden. Und (leider auch nicht billig) wiederbeschafft.

Dass der Dieb geschnappt wird ist zwar nicht unmöglich, aber doch sehr unwahrscheinlich. Sorry.

Und für eine Woche gibt es doch bestimmt Freunde oder Verwandte, die deiner Mutter etwas Geld leihen können. Auf die Polizei braucht ihr da nicht zu rechnen.

Wenn niemand den Diebstahl beobachtet hat und den Täter identifizieren kann, wird das nichts werden. Selbst wenn man den Täter schnappen sollte und es ist z.B.(!) ein Drogenabhängiger, der nie Geld hat, bzw. nur Sozialleistungen bekommt, wird man das Geld auch nicht wiederbekommen, wenn man es nicht noch bei ihm findet (was sicherlich nicht der Fall sein wird). Man hat zwar einen Rückzahlungsanspruch gegen den Täter, aber wenn der kein Geld hat oder nur sehr wenig, kann man nichts von ihm holen.

Und von anderer Seite werdet ihr natürlich auch kein Geld bekommen, wenn Deine Mutter sich nichts leihen will.


das Problem ist das meine Mutter nichtmal weiß zwischen welcher Zeit er gestohlen wurde und in der Bar in der sie war die Kamera nicht angeschaltet war

@Sunshine638

Dann werdet ihr nichts zurückbekommen. :-(

Es tut mir leid und ich weiß nicht, wie ich das jetzt vorsichtig formulieren soll, aber ich habe starke Bedenken, was die Wahrheitsliebe Deiner Mutter betrifft.

Wenn die 400,- Euro mein letztes Geld sind, dann nehme ich die nicht mit in eine Bar zum Feiern. Der Diebstahl ist vermutlich nur eine Ausrede, weil es ihr peinlich ist, dass sie das Geld verjubelt hat.

Wenn sie das Geld nicht ausgegeben hat, dann gehe mit ihr sofort zur Polizei. Die Chancen, dass Ihr das Geld zurückbekommt sind aber auch dann gering.

Vielleicht hat ja die Feier-Freundin noch Geld und kann Euch aushelfen.

Meine Mutter hat die Polizei angerufen und die haben ihren Geldbeutel gefunden.Sie lassen das jetzt auf fingerabdrücke untersuchen und meine Mutter vermutet schon wer es gewesen sein könnte.Angenommen die Polizei findet fingerabdrücke dieser Person auf dem Geldbeutel wie lange würde es dauern und was würde es kosten das Geld zurückzubekommen?

@Sunshine638

Aha, gut für Euch.

Wenn also der Dieb bekannt sein sollte, dann muss Deine Mutter noch nachweisen, wieviel Geld im Geldbeutel war. Das kann sie möglicherweise über einen Kontoauszug tun, auf dem man sehen kann, wann Sie das Geld abgehoben hat.

Im Idealfall gibt der Dieb natürlich alles sofort zu und gibt das Geld zurück. Wie schnell das dann aber von der Polizei zurück an Euch gegeben wird, kann ich nicht abschätzen.

Ich hoffe mal, dass Deine Mutter jetzt gelernt hat, nicht soviel Kohle mit in eine Bar zu nehmen.

In der Zwischenzeit solltet Ihr mal zum Sozialamt gehen und dort nachfragen, ob es Hilfsmöglichkeiten für Euch gibt.

@jsch1964

Entweder gibt er es freiwillig zurück, dann habt ihr es sofort wieder, oder ggf. einen Teil, wenn er nicht alles hat. Wenn er er nicht freiwillig zurückgibt, müßte man es einklagen. Das dauert Monate. Und dann gilt wieder das, was ich letzte Nacht schon schrieb: Wenn derjenige nur von Sozialleistungen lebt, ist nichts von ihm zu holen. Ihr hättet dann zwar ggf. -in ein paar Monaten- ein vollstreckbares Gerichtsurteil, dass Euch aber nichts nützt, wenn derjenige kein pfändbares Einkommen hat. Teilweise ist es aber so, dass der Dieb es freiwillig zurückzahlt (zur Not in mehreren Raten) um sich für das auf ihn zukommende Strafverfahren Pluspunkte zu sammeln.

Ohne Zeugen etc. wird das nix. Dennoch kann man zurecht anzweifeln, ob das so stimmt. Denn ein gesunder Menschenverstand schleppt keine 400€ an einen Ort, an dem gefeiert wird. 

etwas Bargeld benötigt man ja nun mal....
und ich denke es ist vollkommen normal das man auch mal 1.000 Euro Bargeld einstecken hat wenn man das Haus verlässt.

@verreisterNutzer

sorry, Du hast natürlich vollkommen Recht... ich hatte nicht gelesen dass man damit seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.

Wer 400€ Bargeld bei sich trägt, sein gesamtes hab & gut an finanziellen Mitteln ergo, damit noch in eine Bar marschiert.....
Da wird getanzt, da wird gelacht, da wird getrunken.....
Sorry !!!! Fahrlässig ist das & selber schuld in meinen Augen !

Wenn es keine Augenzeugen gibt, könnt ihr euch das abschminken.