Bekommen Obdachlose Finanzielle Hilfe bzw. Unterkunftshilfe vom Staat?

3 Antworten

Ja, auch Obdachlose haben Anspruch auf ALG2. Einzige Bedingung dafür ist die postalische Erreichbarkeit. In größeren Ortschaften und Städten kann man sich dafür eine Postadresse bei der Diakonie oder Caritas einrichten lassen.

Auch die Unterbringung in einem Obdachlosenwohnheim kostet Geld, dies wird ebenfalls vom JobCenter bezahlt. Die anfallenden Betreuungskosten für Sozialarbeiter etc. werden vom Sozialamt übernommen.

In einigen Obdachlosenwohnheimen ist es jedoch gängige Praxis, daß bis zu 250€ vom Arbeitslosengeld von der Einrichtung einbehalten werden - im Gegenzug dafür wird dann Vollverpflegung bereitgestellt. Ein Punkt, der für mich persönlich absolut gegen solche Heime spricht, da man sich das nicht aussuchen kann.

Trotzdem, daß es diese Möglichkeiten gibt, werden sie von vielen Obdachlosen nicht in Anspruch genommen, sei es, weil sie nicht vom Staat leben wollen oder schlichtweg nichts davon wissen bzw die Grundbedingungen dafür nicht erfüllen können, wie zB dauerhafter Aufenthalt in einer Stadt, regelmäßiges Erscheinen bei der Postadresse, etc.

Darüber hinaus leiden viele Obdachlose an diversen psychischen Krankheiten, die unter Anderem durch Einsamkeit, sozialen Abstieg und Diskriminierung entstehen können. Oft sind vorherige psychische Erkrankungen auch erst der Grund, warum diese Menschen auf der Straße landen. Außerdem kann es nach langer Obdachlosigkeit dazu kommen, daß man mit dem normalen Leben in einer Wohnung nicht mehr klarkommt und schnell wieder zurück auf die Straße geht.

zippo1970  01.06.2016, 17:51

Wau...Sehr gute und sachlich richtige Antwort....findet man beim Thema Obdachlose leider viel zu selten....... Top.... :-)

Ja natürlich. Sie haben Anspruch auf H4, wie andere auch.

Viele wollen aber gar nicht mehr zurück in ein solches Leben.

Viele wissen nicht, wie sie es angehen sollen.

Möglichkeiten gibt es immer, die Frage ist nur, ob sie auch genutzt werden.

Hallo Mehto!

Deutsche Obdachlose haben auch Anspruch auf Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, und besondere Eingliederungshilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen.

Was dazu nötig ist hat RobertMcGee in seiner Antwort, ja schon sehr gut ausgeführt.

Ich kann noch ergänzen, dass jeder Obdachlose Anspruch auf eine Übernachtungsmöglichkeit hat. Die Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag dies sicher zu stellen.

Die Art und Qualität der Unterkunftsmöglichkeiten, sind von Kommune zu Kommune schon recht unterschiedlich. Aber meistens sind sie nicht so toll. Von daher schlafen viele Obdachlose lieber draußen.

Aber grundsätzlich bietet unser Staat Hilfe (auch finanzielle), wenn ein Obdachloser von der Straße möchte, und sich wieder ein neues Leben aufbauen will.

Ob die Hilfen immer zielgerichtet und nachhaltig sind, sei mal dahingestellt. Und sicher ist auch nicht jeder Obdachlose in der Lage, sie anzunehmen, aus vielfältigen Gründen. Aber Prinzipiell gibt es Hilfe.

LG :-)