Wie Zahlen Harz4 Empfänger Strafen ab?

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Ganz einfach - es gibt bei dem Geld was Hartz4-Empfänger bekommen 2 Sätze die gemeinsam zur Auszahlung führen. Das eine ist die Gesetzliche Mindesgrenze (Grundsicherung/Leistung) und das andere der Regelsatz.

Ein Bußgeld bzw. eine Pfändung wird, wenn nicht gezahlt werden kann, zuerst bei dem Schuldner "zuhause" durchgeführt. Besitzt er da nichts von wert, wird sein Einkommen, also der Regelsatz verpfändet.

D.h. wenn derjenige (fiktiv) 400€ jeden Monat bekommen hat, bekommt er nach der Pfändung nur noch 250€ so lange bis die Strafe abgezahlt ist oder er die Strafe anderweitig bezahlen konnte. Und natürlich kommt regelmäßig der Gerichtsvollzieher zu demjenigen nach Hause und überprüft ob sich an den Lebens/Einkommensverhältnissen etwas geändert hat oder ob da mittlerweile Gegenstände von Wert aufgetaucht sind.

Alternativ kann/muss die Bußgeldstrafe auch (je nach Fall) im Gefängnis abgesessen werden. Da bekommt der Schuldner für jeden Tag eine winzige Summe von seiner Strafe erlassen die er mit verlorener Lebenszeit verbüßt.

Das Geld mag knapp bemessen sein, aber so lange eine Internetleitung und ein PC bezahlt werden kann, ist noch genug da um zu Pfänden und zu kürzen. Gerade wenn speziell mit diesen Mitteln Rechtsbrüche begangen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II

Alternativ kann/muss die Bußgeldstrafe auch (je nach Fall) im Gefängnis abgesessen werden. Da bekommt der Schuldner für jeden Tag eine winzige Summe von seiner Strafe erlassen die er mit verlorener Lebenszeit verbüßt.

Was bitte ist eine Bußgeldstrafe? :-)

Es gibt entweder ein Bußgeld oder eine Geldstrafe. Bußgelder werden für eine begangene Ordnungswidrigkeit festgesetzt, Geldstrafen nach einer Straftat.

Ins Gefängnis kommt man für eine Ordnungswidrigkeit nur als Beugemittel, wenn man nicht zahlen will. Das nennt sich Erzwingungshaft und dauert höchstens sechs Wochen. Hat man die abgesessen, muss das Bußgeld immer noch bezahlt werden.

Etwas anderes ist die Ersatzfreiheitsstrafe, die dann verhängt wird, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird. An die Stelle jedes noch offenen Tagessatzes tritt dann ein Tag Freiheitsstrafe. Damit ist die Geldstrafe erledigt.

@adk710

Man verzeihe mir bitte die vollkommen sinnverwandte Wortzusammenführung, die in dem speziellen Beispiel wohl kaum einen Unterschied macht. Danke für die Korrektur. ;-)

Pfänden bei einem HartzIV Empfänger aus Mitteln des Regelsatzes???

Ich meine, dass geht nicht, da die Pfändungsfreigrenze über € 1000 liegt.

Ratenzahlung kann der Betroffene abschließen, aber nur freiwillig.

Der Regelsatz ist meines Wissens genau =abschließend aufgelistet = wieviel Euro wofür. Ob man daraus etwas als "Pfändbaren Betrag" herauslösen kann, wage ich zu beweifeln; bin mir aber nicht sicher. niu12157

@niu12157

wenn man daraus rückzahlen/überzahlungen vom alg bezahlen kann einfach dadurch dass der regelsatz gekürzt wird, dann ist es auch gut um andere sachen zu bezahlen. dein lohn/gehalt kann ja auch direkt gepfändet werden. :-)

Es kommt auf die genaueren Umstände an . Das Ganze kann wegen "unbilliger Härte" letztlich im Sand verlaufen (z.B. bei kleineren Pippifax-Geschichten)... es können Ratenzahlungen vereinbart werden.. usw. Du darfst auch nicht vergessen, dass ein Drittel der ALG2-Bezieher Berufstätige sind, viele davon in Vollzeit arbeitend. Und auf ihr Erwerbseinkommen fallen Freibeträge an.... d.h. ihnen steht möglicherweise einiges mehr an Geld zur Verfügung als nur der Regelsatz. - Ich gehe mal davon aus, dass auch ein evtl. vorhandenes Schonvermögen nicht zwangsläufig "außen vor" und unberücksichtigt bleibt, wenn es um die Verhängung einer Geldstrafe o.s. geht.

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