bekomme ich wohngeld wenn ja wieviel?

3 Antworten

Dann solltest du ca. 1600 € Netto haben und wenn deine Frau nicht noch Elterngeld / Betreuungsgeld / Erziehungsgeld bekommt,dann kämen nur noch 2 x 188 € = 376 € Kindergeld dazu,gesamt dann ca. 1976 € Netto pro Monat !

Wenn euch ca. 145 € Wohngeld zustehen würde,dann könnte auch noch ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen,der müsste derzeit noch bei max.140 € pro Kind liegen.

Dazu gibt es im Internet auch kostenlose Rechner für den Kinderzuschlag,der würde euch aber nur dann zustehen,wenn ihr dann mit eurem gesamten Netto + Wohngeld + den Kinderzuschlag keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 vom Jobcenter hättet.

Würde man jetzt mal diese 145 € Wohngeld und die max.140 € Kinderzuschlag pro Kind dazu rechnen,dann käme man auf ca. 1976 € + 145 € Wohngeld + max. 280 € Kinderzuschlag = ca. 2400 € Netto pro Monat.

Wenn ihr beim Jobcenter ALG - 2 beantragen würdet,dann stünde euch in etwa das zu.

- Regelsatz du derzeit 360 €

- Regelsatz Frau 360 €

- Regelsatz Kinder 2 x 234 € ( von 0 - 5 Jahre,ab 6 derzeit 267 € )

- Ich rechne mal 720 € für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne Abschlag für den Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden ) vorausgesetzt das diese dann angemessen sein würden,denn sonst würde das Jobcenter diese in der Regel nur für weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe übernehmen.

Dann läge euer Bedarf nach dem SGB - ll bei 720 € + 468 € + 720 € für die KDU = min. 1908 € pro Monat.

Von deinem Bruttoeinkommen würde dir das Jobcenter vorerst Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnen und dann theoretisch vom Netto abziehen und das ergibt dann dein anrechenbares Netto und wird mit dem Kindergeld addiert,sollte nicht noch weiteres Einkommen dazu kommen.

Du hättest dann zunächst die 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 900 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch mal 180 € ( 20 % ) Freibetrag dazu,80 % würden angerechnet.

Da ihr minderjährige Kinder im Haushalt habt,liegt dann die letzte Stufe der Freibeträge noch mal bei 1000 € - 1500 € Brutto,davon dann 10 % Freibetrag und 90 % würden angerechnet.

Ohne Kind läge dieser bei 1000 € - 1200 € Brutto,10 % Freibetrag,90 % Anrechnung.

So kommen bei deinem Brutto min.erst mal 330 € an Freibeträgen zusammen,die dann von deinen ca. 1600 € Netto theoretisch abgezogen würden.

Du hättest dann ein anrechenbares Netto von ca.1270 € + 376 € Kindergeld = ca. 1646 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Euer Bedarf würde bei vorerst ca. 1908 € liegen,es stünden euch also min.die Differenz von ca.262 € als ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zu.

Dazu könntest du dann noch deine Fahrkosten geltend machen und die gesetzlich vorgeschriebene KFZ - Haftpflicht.

Bei den Fahrkosten könntest du pro km - hin und zurück 0,20 € geltend machen,aber zunächst würden dir von deinen 100 € Grundfreibetrag 30 € Versicherungspauschale abgezogen und 15,33 € Werbungskosten,also 45,33 €,es blieben dann 54,67 € für deine Fahrkosten und KFZ - Versicherung übrig und den übersteigenden Betrag könntest du dann separat geltend machen.

Könntest du auch in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und dies dann auf den Monat gerechnet günstiger sein,dann würde das als Berechnungsgrundlage angenommen.

Mal ein Beispiel :

Du würdest am Tag 50 km hin und zurück fahren,dass würden in der Woche 250 km ergeben und bei 20 Arbeitstagen 1000 km x 0,20 € pro km = 200 € pro Monat.

Davon gingen dann diese 54,67 € ab,es blieben ca. 145,33 € übrig und dazu noch die KFZ - Haftpflicht von 40 €.

Dann würdest du also noch mal ca. 185 € zu der Aufstockung von ca. 262 € dazu bekommen und von den Rundfunkgebühren würdet ihr auch noch befreit.

Ihr habt also Netto ca. 1600€ dazu kommen noch 2 x Kindergeld. Somit etwas über 2000€ monatlich zur Verfügung. 770 gehen an Fixkosten für die Wohnung weg, bleiben noch über 1200€ zum Leben. Denke nicht das du hiermit Anspruch auf Leistungen hast.

PS: 120€ monatlich für Strom bei 4 Personen ist ziemlich viel. Ich hab auch nen 4 Personenhaushalt und noch nicht mal die Hälfte.

metidjani 
Fragesteller
 28.08.2015, 23:24

strom und gas

metidjani 
Fragesteller
 28.08.2015, 23:30
@metidjani

1200-200€ sprit    -200€ lebensmittel. -40€ kfz versicherung  -20€ telefonrechnung -360 für windeln,milch,und alles was so kleinkinder brauchen bleiben 260 übrig ohne zusätzliche luxusausgaben. dafür arbeitet mann jeden tag uhnd krigt kein wohngeld?

aongeng  28.08.2015, 23:29

:) das Gas hab ich überlesen.

aongeng  29.08.2015, 00:04

Wenn ich lese Windeln, Milch dann dürfte die Kunder noch recht jung sein, und deine Frau bekommt evtl. Elterngeld (mind. 300€), oder evtl. Betreuungsgeld (150€) und Landeserziehungsgeld (zwischen den 100-300€)

Und wenn oben nichts zutrifft und die Kinder im KiGa sind kann deine Frau z.B. eine Teilzeitstelle annehmen.

Meine Frau ist zwar auch zuhause, damit ich das aber selber Finanzieren kann hab ich dafür auch mehrere Jobs. Und das was du Brutto hast reicht bei mir noch nichtmal für Miete und Kredit.

http://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P%28wgrbstrt%29

Gib deine Daten dort ein und du wirst sehen, ob ihr Wohngeld bekommt.

Es könnte allerdings sein, dass ihr keins bekommt, weil das Einkommen nicht plausibel ist. Klarheit bekommst du mit einem Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde.

metidjani 
Fragesteller
 28.08.2015, 23:25

also laut rechner bekomme ich 145€

da wär ich schon zufrieden

TreudoofeTomate  28.08.2015, 23:27
@metidjani

Klingt doch gar nicht mal so schlecht. Also los, Antrag stellen.  ;-)

Möglichst noch bis zum 31., denn dann bekommt ihr rückwirkend ab 01.08. Wohngeld bewilligt. Stellst du den Antrag erst im September, kannst du den August vergessen.

metidjani 
Fragesteller
 28.08.2015, 23:32
@TreudoofeTomate

ich hab heute erst meinen arbeitsvertrag bekommen habe ihn eben erst unterschrieben und gebe es am montag ab kann mann dann direkt danach das wohngeld beantragen?

TreudoofeTomate  29.08.2015, 19:19
@metidjani

Ja, klar. Um einen Wohngeldantrag zu stellen, braucht man nicht vorher einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.