Wohngeld - was sind tatsächliche Nebenkosten?

3 Antworten

Wohnst du allein in der Wohnung und hast dem Grunde nach Anspruch auf BAföG? Dann kannst du dir die Wohngeldantragstellung ersparen. Gemäß § 20 Abs. 2 WoGG ist das Gesetz auf dich nämlich nicht anzuwenden.

An der Stelle wird nach Nebenkosten laut BetrKV gefragt. Und auch nur, wenn du diese nicht an deinen Vermieter sondern an Dritte zahlst. Machst du das? Dann gib diese Nebenkosten dort an und beweise sie, z. B. durch Vorlage von Versorgungsverträgen und entsprechende Zahlungsbelege.

Deine privaten Strom- und Gaskosten gehören nicht zu den Nebenkosten nach BetrKV. Du brauchst sie daher nicht angeben. Entgegen der Aussage von andie61 musst du sie auch dann nicht angeben, wenn du damit heizt und Warmwasser zubereitest. Warum? Heizungs- und Warmwasserkosten sind nicht wohngeldfähig. Das heißt, sie werden ohnehin nicht berücksichtigt.

Das dein Vermieter "zu faul" ist, die Kosten gesondert aufzuschlüsseln, ist der Wohngeldbehörde egal. Wenn ihr keine Pauschalmiete vereinbart habt, muss er die Aufschlüsselung vornehmen (schon allein wegen der alle 12 Monate fälligen Betriebskostenabrechnung). Gemäß § 23 Abs. 3 WoGG ist der Empfänger oder die Empfängerin der Miete verpflichtet, auf Verlangen der Wohngeldbehörde über die Höhe und Zusammensetzung der Miete sowie über andere das Miet- oder Nutzungsverhältnis betreffende Umstände Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert. Wenn er dir also die notwendigen Auskünfte nicht erteilt, lass die Wohngeldbehörde das in die Hand nehmen. Die Auskunftspflicht kann übrigens mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, d. h. seine Faulheit kommt ihm ggf. teuer zu stehen.

Auf deine Frage zu deinen "persönlichen Nebenkosten"... nein, die berücksichtigt die Wohngeldbehörde nicht. Ich gehe mal davon aus, dass du Kosten wie Telefon, Internet, Auto usw. damit meinst.

Nur das was Du mit der Miete an den Vermieter an Nebenkosten zahlst.Wenn mit Gas geheizt wird dann auch die Kosten,ansonsten nicht.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Darf ich kurz noch eine Frage anhängen? Hier steht, man soll einzeln die Kosten aufführen, die z.B. für Straßenreinigung u.Ä. anfallen. Meine Vermieter sind aber sehr faule Menschen und haben das im Mietvertrag nicht vermerkt. Kann ich auch einfach überall eine Null eintragen oder bin ich verpflichtet von meinen Vermietern die Infos extra einzuholen?

@rakesprogress

Wenn Du eine Miete zahlst bei der die Nebenkosten nicht einzeln aufgeführ und abgerechnet werden dann gebe das auf einem Extrablatt so an,dann wird eine Pauschale zur Grundlage herangezogen.

Ein Anspruch auf Wohngeld könnte z.B. als Student nur dann bestehen,wenn du dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - hast und dazu noch das Mindesteinkommen von in der Regel 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz lV ) erreichen würdest !

Der Bedarf würde dann min. bei 404 € Regelsatz + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) liegen und davon brauchst du dann min. 80 %.

Beim Wohngeld spielt der Strom und dein Gas keine Rolle,hier wird nur die Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizung berücksichtigt.

Wenn in deinem Mietvertrag die Nebenkosten nicht aufgeschlüsselt sind,dann kannst du auch keine Einzelposten angeben,diese müssten deine Vermieter dann ggf.in der Jahresendabrechnung aufführen.

So ist es zumindest bei mir,da steht im Mietvertrag auch nur was an Nebenkosten für was zu zahlen ist,aber nicht wie viel auf jede der Posten entfällt,dass kommt dann nach der Endabrechnung in der Betriebskostenabrechnung.