Um wieviel dürfen sich die Nebenkosten erhöhen?

16 Antworten

Die (neue) Vorauszahlung für die Betriebs- und Nebenkosten muss angemessen sein.

Dabei sind ALLE alle besonderen Umstände zu berücksichtigen , wie z.B. bekannte künftige Preiserhöhungen (siehe die nächste Strompreiserhöhung mit der Ausrede Einspeisevergütung!), Grundsteuererhöhungen, Gebührenerhöhungen, usw.

und

auch alle dem Vermieter bekanten besonderen Umstände auf Seiten des Mieters, wie z.B. ein außerordentlicher hoher Verbrauch des Mieters, Familienzuwachs, Aufnahme weiterer Personen in die Wohnung (= mehr Müll, Kalt- und Warmwasser und Abwasser), Pflegebedürftige in der Wohnung, usw.

Die (neue) Vorauszahlung für die Betriebs- und Nebenkosten soll so bemessen sein, dass die gesamten in der nächsten Abrechnungsperiode zu erwartenden Kosten durch die Summe der Vorauszahlungen dieser 12 Monate gedeckt sind.

Da die Erhöhung der Vorauszahlung für die Betriebs- und Nebenkosten in der Regel erst einige Monate nach Beginn der Abrechnungsperiode erfolgt bzw. wirksam wird, ist der gesamte Erhöhungsbetrag auf die restlichen Monate der Abrechnungsperiode zu verteilen.

Beispiel:

Annahme (zur Vereinfachung) die Abrechnungsperiode entspricht genau dem Kalenderjahr. Die Erhöhung wäre 120 Euro im Jahr, also rein rechnerisch 10 Euro im Monat - das aber nur bei 12 "erhöhungswirksamen" Monaten!

Da die Erhöhung für die Vorauszahlung der Betiebs- und Nebenkosten erst ab Mitte des Jahres wirksam wird, müssen die 120 Euro auf die zur Verfügung stehenden 6 Monate aufgeteilt werden. Das ergibt eine Erhöhung von 20 Euro je Monat - also das Doppelte! der vorgenannten 10 Euro.

Ein guter Vermieter kann und sollte dem Mieter die Erhöhung der Vorauszahlung für die Betriebs- und Nebenkosten "vorrechnen".

Das macht man, indem man für jede Abrechnungsopsition der abgelaufenen Abrechnungsperiode den Erhöhungsprozentsatz oder die bekannten Preiserhöhungen angibt. Ein guter Vermieter kann den Erhöhungsprozentsatz auch begründen.

Wichtig ist, dass es nicht auf den (erhöhten) Betrag der einzelnen Abrechnungsopsitionen ankommt (das ist nur ein Anhaltspunkt) sondern ausschließlich auf die Endsumme!

Man rechne mit einem extrem langen und kalten Winter - also mit deutlich steigendem "Heizungsverbrauch".

Man rechne mit der ungebrochenen Geldgiehr der priviligierten privatisierten Ver- und Entsorger. Die Devise von Kabel Deutschland heist z.B. "man muss aus dem Bestand deutlich mehr herausholen". Neue Gebiete werden nicht erschlossen.

Ein Zwölftel gilt doch nur bei voller Wohndauer während der Abrechnungsperiode, nicht wenn sie zwischendurch eingezogen ist.

Du hast Recht mit dem guten Vermieter, der kann das sauber hochrechnen. Im Fragefall kann es sich auch um einen schlechten Vermieter handeln, der die Nebenkostenvorauszahlung "vesehentlich" oder mangels besseren Wissens (z. B. bei einem Neubau) erheblich zu niedrig angesetzt hat. Dann muß der arme Mieter trotzdem nachzahlen, es sei denn, der Vermieter hat vorher bei Vertragsabschluss eine Zusicherung über die Angemessenheit der NK-Vorauszahlungen gegeben.

Mit einem Punkt Deiner guten Antwort hadere ich noch. Vermutlich handelt es sich um die Abrechnung für 2009, die kürzlich (im November 2010) kam. Die "restlichen Monatsabschläge" für 2010 können das Defizit vermutlich nur noch mit der Dezember 2010 NK-Zahlung ausgleichen. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2011 verteilen sich hingegen auf 12 Monate.

Nein, das kann höchstens ein Tippfehler sein....

Kein Vermieter kann von Dir verlangen, mit einem Mal über 1000 Euro mehr im Jahr voraus zu zahlen (vor allem nicht bei einer Nachzahlung von rund 250 Euro, die völlig im normalen Bereich liegt!)

Also, schriftlich beim Vermieter (Eibschreiben/Rückschein) wegen dieses "offensichtlichen Irrtums" anfragen - und dabei um Richtigstellung (ggf. ausführliche Begründung) bitten.

Wenn er dann darauf besteht, solltest Du Dich damit an einen Mieterverein wenden!

warum fast 10€ ausgeben, wo man mal kurz anrufen kann?

außerdem ist das nicht so weichtig, dass du dafür einschreiben rückschein brauchst, was übrigens dir gar nix bringt....der vermieter sagt einfach, mir wurde einleerer umschlag zugestellt und was machst du dann?

für 100%ige sicherheit, brauchst du einen zeugen, der den inhalt kennt und gesehen hat und auch sieht, dass du genau diesen brief mit diesem inhalt dem vermieter zukommen lässt..

@Rechtsaussen

Natürlich... aber der normale (erste) Weg ist nun einmal ein Einschreiben mit Rückschein - vor allem wenn der Vermieter nicht im Haus lebt. Zudem kann ich auch ein Einschreiben "unter Zeugen eintüten".... Das hat die gleiche rechtliche Qualität wie der Einwurf unter Zeugen etc.

Nochmal an NadjaU:

Bitte teile noch mit in welchem Monat und Jahr zu eingezogen bist, wie der hausübliche Abrechnungszeitraum ist (Kalenderjahr oder? und welcher Zeitraum genau abgerechnet wurde.

nein, wenn du da volle 12 monate gewohnt hast, sollte er um 20€ erhöhen....20x12 sind ca 245€^^

der vermieter ist verpflichtet, die nebenkosten dem tatsächlichen verbrauch anzupassen und nicht utopische mehrforderungen zu stellen

Und wenn sie/er dort in dem Jahr erst seit 2 Monaten wohnte?

Schaue noch einmal nach, ob die 120 EU nicht mehr pro Jahr bedeuten. Das nämlich wäre dann richtig.