Wohngeld bzw Lastenzuschuss wenn Haus abbezahlt ist?

2 Antworten

Wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, also in ihrem Fall das Mindesteinkommen erreichen und natürlich auch nicht zu viel haben, dann sollte es ausreichen, wenn sie Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sind, um dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss haben zu können.

Bei einem Versuch sollte es auch nicht bleiben, der Antrag muss schon gestellt werden, erst dann wird man sehen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Anspruch besteht.

man kann auch Lastenzuschuss beantragen wenn das Haus abbezahlt ist. Aber Heizung, Strom und Versicherungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung