Ich bekomme mein Kindergeld nicht ausbezahlt weil ein Elternteil Unterhalt zahlt?
Meine Mutter bekommt für mich das Kindergeld zahlt es mir aber aus, da ich eine eigene Wohnung habe. Mein Vater zahlt mir monatlich 40€ Unterhalt
Wir haben einen Abzweigungsantrag gestellt.
Allerdings bekomme ich das Kindergeld nicht, weil mein Vater mir Unterhalt zahlt.
Meine Mutter bekommt es auch nicht mehr bezahlt, weil mein Vater den größeren Unterhaltsanteil leistet. Leider werde ich daraus nicht schlau.
Kriege ich jetzt gar kein Kindergeld mehr ? Oder wird es an meinen Vater gezahlt ? Da zu steht nämlich nichts im schreiben und das lässt mir keine Ruhe weil ich auf das Geld angewiesen bin!
Ich werde gegen die Entscheidung definitiv Einspruch einlegen, vielleicht kann mir jemand helfen..
2 Antworten
Hat das Kind bereits einen eigenen Haushalt und wohnt nicht mehr bei den Eltern (üblich z.B. bei Studenten, die in einer WG wohnen), so erhält der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Barunterhalt an das Kind zahlt leistet. Wird von beiden Eltern Unterhalt in gleicher Höhe oder gar kein Unterhalt gezahlt, müssen die Eltern eine Regelung untereinander treffen, wer das Kindergeld beantragt und erhält.
Das hat alles seine Richtigkeit.
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Noch etwas zum Lesen.
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html
Vielleicht BAföG Anspruch.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php
Finanzielle Hilfe
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen
Ansonsten hilft noch zusätzliche Nebenjob suchen.
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/
Das würde heißen das mein Vater mein Kindergeld jetzt bekommt, da meine Mutter mir keinen Unterhalt zahlt ?
Ein Nebenjob wird mir von der Arbeit aus nicht genehmigt
Deine Eltern bekommen das Kindergeld nur einmal. Trotzdem kann dein Vater das halbe Kindergeld auf deinen Unterhaltsanspruch verrechnen.
40 € monatlichen Unterhalt, kann ja nur ein Fehler von dir sein.
Dann hast du das Kindergeld doch zur Verfügung. Aber dein Vater kann trotzdem die Hälfte von seiner Unterhaltspflicht kürzen. Das Kindergeld steht ihnen ja gemeinsam zu.
Nein das ist kein Fehler, der würde so berechnet. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es dann nur noch 20€. So viel müsste eigentlich auch meine Mutter zahlen, aber wir haben gesagt, das wir das weg lassen weil dafür mein volles Kindergeld bekomme