Darf meine Mutter mein Kindergeld einbehalten?

13 Antworten

Wenn Du ausziehst und eigenes Geld verdienst, dann bekommt Deine Mutter kein Kindergeld mehr für Dich. Solange musst Du es wohl aushalten. Das Geld ist nicht für Dich, sondern um für Deine Belange zu sorgen.

P.S. 271 € Unterhalt ist jetzt nicht wirklich sooooo viel.

jetzt will sie mein Kindergeld einbehalten 

Du lebst doch bei Deiner Mutter, verbrauchst Strom, Wasser etc., zahlst keine Miete und bekommst sicherlich auch zu essen?!

es ist ja nicht DEIN kindergeld. das ist geld deiner mutter. von dem bisschen geld das sie von deinem vater bekommt, werden auch nicht alle deine kosten getragen: miete, strom, lebensmittel, klamotten etc.

also darf sie natürlich das kindergeld verwenden wie sie lustig ist. das bekommst du nur, wenn du ausziehst und musst dann davon deine kosten tragen. es mindert dann natürlich den unterhalt deiner eltern an dich - wenn du unterhaltsanspruch hast - nur wenn du in schule oder ausbildung bist.

Solange du noch bei deiner Mutter wohnst und gemeldet bist steht ihr auch das Kindergeld zu,dieses muss sie für deinen Unterhaltsbedarf einsetzen !

Ab deinem 18 Lebensjahr endet das Sorgerecht deiner Eltern,deshalb hat deine Mutter keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt vom Vater,wenn du das nicht möchtest,also teile deinem Vater schriftlich mit das er deinen Unterhalt demnächst auf das von dir angegebene Konto überweisen soll.

Aber auch dann kannst du nicht frei darüber verfügen,dann kann deine Mutter,da du dann selber Einkommen hast Kostgeld von dir  verlangen.

Erst wenn du ausziehen würdest,nicht mehr bei deiner Mutter gemeldet wärst und nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest,könntest du selber Anspruch auf das Kindergeld erheben,dann könntest du bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung stellen,wenn du auch noch eine eigene Meldeadresse nachweisen könntest.

Von "mein" Kindergeld kann nicht die Rede sein, da du weder Kindergeld bekommst, noch irgendeinen Anspruch darauf hast.

Kindergeld bekommst du dann, wann du eigene Kinder hast.

Das jetzige Kindergeld gehört deinen Eltern, die für dein Unterhalt sorgen