Bekomme ich Verletztengeld BG bei Berufsunfähig durch Krankheit?
Hallo Liebe Rategemeinde. Ich hatte nach etwa 4 Jahren letzte Woche meine Gerichtsverhandlung gegen die BG.Eine BK wegen hyperreagibles Bronchialsystem als Lackierer wurde Aufgrund fehlender Kausalität in den ganzen Gutachten abgelehnt. Aber mir wurden wegen dringend notwendiger Berufsaufgabe Leistungen nach BKV§3 zugesprochen.Diese Berufsaufgabe steht in jedem Gutachten.Jetzt meine Frage.Ich habe nur meine regulären Wochen Standard Krankengeld bekommen und danach Arbeitslosengeld.Steht mir nicht eigentlich Verletztengeld durch die BG zu? Ich habe die Arbeitslosigkeit und nachfolgende Krankenzeit nicht verursacht. Die Ursache liegt klar im Berufsumfeld. Ich möchte nicht mehr Geld, das ist mir egal.Jedoch wäre damit meine sehr lange Arbeitslosigkeit wider auf Null gesetzt was ja nicht ganz unwichtig für eine eventuelle Rente ist.Wärend meiner Umschulung erwerbe ich auch keine Punkte für meine Konto und würde so,falls nach der Umschulung keinen Beruf finde direkt ins H4 rutschen.Kennt sich jemand aus damit?
2 Antworten
Ich verstehe, Deine Beschwerden wurden nicht als Berufskrankheit anerkannt, also gibt es leider auch kein Verletztengeld, das wäre ja eine kleine Rente.
verstehe jetzt, aber ich glaube, zusätzliches Geld gibt es wohl nicht, steht davon irgend etwas im Kleingedruckten?
Deswegen meine Frage.Ich gehe davon aus das die BG jetzt die Umschulung von der DRV übernehmen muss.Na mal schauen
Hoi.
Ein Blick in den Paragraphen hilft da weiter:
§ 3 Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung
(1) Besteht für Versicherte die Gefahr, daß eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, haben die Unfallversicherungsträger dieser Gefahr mit allen geeigneten Mitteln entgegenzuwirken. Ist die Gefahr gleichwohl nicht zu beseitigen, haben die Unfallversicherungsträger darauf hinzuwirken, daß die Versicherten die gefährdende Tätigkeit unterlassen. Den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(2) Versicherte, die die gefährdende Tätigkeit unterlassen, weil die Gefahr fortbesteht, haben zum Ausgleich hierdurch verursachter Minderungen des Verdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile gegen den Unfallversicherungsträger Anspruch auf Übergangsleistungen.
Als Übergangsleistung wird
1. ein einmaliger Betrag bis zur Höhe der Vollrente oder
- 2. eine monatlich wiederkehrende Zahlung bis zur Höhe eines Zwölftels der Vollrente längstens für die Dauer von fünf Jahren
. Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit sind nicht zu berücksichtigen.
Das Gericht hat dir also eine kleine Zahlung zugesprochen, jedoch nicht mehr. Du wirst, aller Wahrscheinlichkeit nach, daher kein Verletztengeld oder Rente erhalten. Auch eine Umschulung wird die BG nicht zahlen.
Sorry.
Ciao Loki
Ich habe jedoch Leistungen nach der Berufskrankenverordnung§3 zugesprochen bekommen.Da ich meinen Beruf als Lackierer durch diese Krankheit nicht mehr ausüben darf.Die BG muss also zahlen .Nur ob das auch für das Verletztengeld gilt weiß ich nicht.Umschulung ect wird werden nehme ich an