Verletztengeld Woran kann es liegen das ich das nie bekommen habe?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Anmerkungen in diesem Forum sind nur Meinungen von Privatpersonen und ersetzen keine Rechtsberatung und können im Zweifel auch mal falsch sein.

Fragen zum Verletztengeld:

Wer ist da zuständig? - BG die für den Betrieb zuständig ist, bei dem die Gefährdung zuletzt vorlag (Lackierer im KFZ Gewerbe - sollte die BG Holz und Metall zuständig sein).

Wieso habe ich das nicht erhalten ? Du klagst doch gegen die BG. Entweder hast du es nicht erhalten, weil deine BK abgelehnt wurde oder weil die BG es "vergessen" hat. Falls die BK anerkannt ist, würde ich hier dringend zum Kontakt mit der BG raten, soweit das nicht Gegenstand der Klage ist. In jedem Fall würde ich die Kasse anhauen, weil die selbst ein Interesse an Verletztengeld haben. Bei Ablehnung des Verletztengeldes hast Du Anspruch auf einen widerspruchsfähigen Bescheid.

Muss ich das beantragen? - Eigentlich stellt die BG das von Amts wegen fest. Ohne Antrag, sobald die BK anerkennend entschieden wurde.

Die BG wird hier aber auch eine Rente prüfen.

Eine Anmerkung: Verletztengeld ersetzt das Krankengeld (wird verrechnet) und wird auch nach 18 Monaten ausgesteuert. Das bringt dich in Sachen ALG nicht viel weiter. Auch die Rente der UV im Zweifel nicht, weil sie ggf. auch überall, zumindest teilweise angerechnet wird. Nur halt beim Arbeitsentgelt erfolgt keine Anrechnung der UV-Rente - dort geht diese on top.

Die zuständige BG ist klar.Frage wieso wird die BG eine Rente prüfen?Ich bin 41 ist das sinnvoll?Umschulung geht über den Rententräger ab Oktober los.Stimmt das habe ich herraus gefunden. 78 Tage kann aber wenn kein Rückgang in den Beruf ect Möglich ist auch länger gewährt werden nach Einzelfall.Kennen Sie sich zufällig auch aus?Das Krankengeld ergab sich ja daraus , dass keiner für mich zuständig war und ich krank war.Dannach wurde mein Guthaben beim ALG aufgebraucht für das ich nichts konnte .Nur weil die BG zu langsam war ist und sich weigert.Gibt es da Möglichkeiten das zurück zu setzen?Am Ende ist es ja Schuld der BG obwohl es in den ersten Gutachten überall drin stand das essoweit gekommen ist.Herzlichen Dank für die Mühe;0)

Aja und da ich jetzt Umschulung mache werde ich ja zurück in den 1 Arbeitsmarkt gehen.Habe ich das richtig verstanden das eine eventuelle Rente zu einem event.Lohn dazu gerechnet wird?Muss ich mal schauen ob ich da was finde irgendwo im Netz.^^

@Steuerwirrwar

Das ist keine Altersrente und diese ist auch nicht geeignet, allein gezahlt zu werden. Gedacht ist diese dazu, einen entstandenen finanziellen Nachteil weitestgehend auszugleichen. Arbeiten sollst Du nach Möglichkeit *selbstverständlich* weiter. Und dabei ist egal ob Du wirklich hinterher weniger verdienst oder sogar viel mehr. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt sieht das siebte Buch (UV) nicht vor.

Andere Träger wie zum Beispiel die DRV rechnen auf die UV-Renten aber auf eigene Leistungen (Altersrente, Erwerbsminderungsrente) an.

Schau mal hier nach: http://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/rente/index.jsp

Die BG prüft die Rente - weil sie es prüfen muss. Das steht im Gesetz. Aber das heißt noch lange nicht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hürde von MDE 20 v.H. ist schon recht hoch.

Ob die BG hier schuld hat, ist fraglich. Die Beweishürden für eine BK sind recht hoch und Leistungen werden erst erbracht, wenn der Fall klar ist. Ich kenne die Gutachten nicht und auch nicht den Bescheid, weswegen ich der Meinung nicht folgen kann.

@Lumbago666

Evtl. besteht während der Umschulung ein Anspruch auf Übergangsgeld der Unfallversicherung, soweit diese du Umschulung für notwendig hält.

Verletztengeld bekommt man bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall.

Wenn bei dir jetzt gerichtlich erst noch geklärt wird ob es sich um eine Berufskrankheit handelt dann ist die Voraussetzung fürs Verletztengeld noch nicht erfüllt.

Naja anerkannt wurde das ich meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darf.Ich war Lackierer und kann mit Lacken und Lösemittel nicht mehr arbeiten.

@Steuerwirrwar

Das ändert nichts an meiner Aussage. Voraussetzung ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit. Das ist bei dir noch nicht festgestellt, also gibts kein Verletztengeld.

@Messkreisfehler

Naja alle die nicht leisten müssen wie Medizinische Dienst ect haben es festgestellt.Die die leisten müssten wie BG weigern sich.lach.