Können wir zusammen ziehen wenn ich Hartz4 beziehe und mein Freund Vollzeit arbeitet?

8 Antworten

wird sein gehalt angerechnet oder bekomme ich meinen vollen hartz 4 satz? und wie sieht das mit der miete aus

Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft und daher wird der Lohn Deines Freundes angerechnet.

er verdient um die 1200€ netto Ab wann spricht man denn von einer eheähnlichen bedarfsgemeinschaft??

Auch wenn man nicht verheiratet ist, wird man sehr wahrscheinlich als Bedarfsgemeinschaft angesehen.

Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

bekomme ich meinen vollen hartz 4 satz? und wie sieht das mit der miete aus

Das kann Dir die Arge genauer sagen!

Wahrscheinlich müsst Ihr darauf achten,das die Miete und die qm angemessen sind!

Ich denke,dass Ihr zumindest Wohngeld beantragen könnt.

@johnnymcmuff

Danke für den Tipp

Wenn du umziehen willst, musst du erst das Jobcenter fragen, ob dies möglich ist (bezüglich Zusage der Kostenübernahme). Dies ist notwendig, damit kontrolliert wird, ob die Wohnung, die du beziehen willst, angemessen ist. Dies ist abhängig von Wohnungsgröße, Anzahl Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft (dein Freund würde in diese aufgenommen werden) und dem örtlichen Mietspiegel.

Allerdings werden mit Sicherheit nicht mehr die Leistungen in dem Umfang gezahlt werden, wie du es im mom gewohnt bist, da das Einkommen deines Freundes deiner Leitung angerechnet wird.

Wie hoch darf die Kaltmiete sein (unsere beläuft sich auf 330€) Ich habe gehört das man 1 jahr lang als wohngemeinschaft zusammen leben darf ohne das mein hartz 4 satz gekürzt wird.

@Grazia1988

Wie gesagt, hängt das von dem Mietspiegel ab, der in jeder Kommune separat errechnet wird. Daher kann ich dir das nicht sagen. Am besten fragst da beim Jobcenter nach. Diese Auskunft wird dir eh gegeben, wenn du einen Antrag auf Zusicherung stellst.

Ergänzend solltest du wissen, dass wenn keine Zusicherung erfolgt, du dennoch umziehen darfst (dies kann dir keiner verbieten). Allerdings würde dann für die Miete der momentane Bedarf für die Miete berechnet werden. Und zusätzlich würde das Jobcenter auch keine Hilfen für den Umzug bezahlen. Umzugshilfen können nämlich in gewissen Maße vom Jobcenter bezahlt werden.

Wichtig: für den Antrag auf Zusicherung muss ein Mietvertrag vorgezeigt werden, der grundsätzlich NICHT unterschrieben sein darf.

@Rob951

Vielen dank für deine antworten =) die hilfreich waren und nicht nur dumm rumgelabber ;)

er verdient um die 1200€ netto Ab wann spricht man denn von einer eheähnlichen bedarfsgemeinschaft??

Die Frage BG oder nicht hat leider Nichts mit seine Verdienst zu tun. Spätestens nach einen Jahr würde ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet.

Von zusammen ziehen ist da abzuraten. Bei der BG wird sein Gehalt angerechnet. Es gelten lediglich die allgemeinen Freibeträge für Erwerbseinkommen bei 1200€ sind das 300€. Grob berechnet sich der Leistungsanspruch dann wie folgt:

Regelsatz für 2 Personen 656€ + Kosten für Unterkunft und Heizung + Krankenversicherung - 900€.

er verdient um die 1200€ netto Ab wann spricht man denn von einer eheähnlichen bedarfsgemeinschaft??

Der Gesetzgeber hat diverse Tatbestände aufgeführt, wann man eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen hat.

Zum Einen wäre ein gemeinsames Bett (Doppelbett) ein Indiz hierfür, oder ein gemeinsamer Briefkasten. Hierzu zählen halt alle typischen Dinge, die man gemeinsam macht. Im Juristenjargon nennt man dies dann auch Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft. Das bedeutet, dass der eine für den anderen im gewissen Maße unterstützt, sofern er Hilfe benötigt.

Eine solche Gemeinschaft liegt laut Gesetzgeber spätestens dann vor, wenn ihr gemeinsam ein Jahr lang zusammen in einer Wohnung wohnt (es sei denn ihr beweist das Gegenteil, frag mich nicht wie man das tut^^).

@Rob951

Zum Einen wäre ein gemeinsames Bett (Doppelbett) ein Indiz hierfür, oder ein gemeinsamer Briefkasten. Hierzu zählen halt alle typischen Dinge, die man gemeinsam macht.

... wobei im ersten Jahr genau diese Dinge eben keine BG begründen, da die Beziehung als noch nicht gefestigt und auf Dauer angelegt angesehen werden darf, selbst wenn sin in gemeinsamen Bett aktuell die Zeit vertreibt ^^

Das kommt drauf an wie viel dein Freund verdient. Sein Einkommen wird auf jeden Fall angerechnet. Wenn er nicht gerade für 4€ pro Stunde in einer Zeitarbeitsklavenbude arbeitet, dann wirst du wohl keine Leistungen vom Amt mehr bekommen.

Falsch... nur weil er Einkommen hat, bedeutet es nicht, dass man garkeine Leistungen mehr bezieht. Bei einem 2 Personenhaushalt mit einem Netto von 1200 Euro ists durchaus noch möglich, dass man Leistungen vom Jobcenter erhält.