Bekomme ich mein Geld wieder, wenn ich dann eine Anzeige wegen Unterschlagung stelle?

4 Antworten

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unterschlagung fällt ins strafrecht - da ist die polizei zuständig. das heißt, er wird für die unterschlagung bestraft.

dein geld bekommst du mit hilfe der polizei allerdings nicht.

das ist zivilrecht und du mußt notfalls deinem kumpel mit dem anwalt drohen und ihn verklagen.

tip: schreib deinem kumpel einen brief, was du von ihm verlangst. und behalte eine kopie davon. setz ihm eine woche frist für die herausgabe des geldes. und er soll zu der sache schriftlich stellung nehmen. viel glück...

justiziasgolem  14.12.2009, 11:07

Das ist zwar richtig. Man sollte aber nicht ausser Acht lassen, dass schon mancher Kleinganove noch zur Besinnung kam nachdem erstmal die Vorladung der Polizei im Briefkasten lag. Ich habe effektiv auch schon durch erstattete Strafanzeigen mein Geld erhalten.

meistereder62  14.12.2009, 22:47
@justiziasgolem

hast recht. ich hoff, dass das öfter so ist, denn mich hat auch einer im internet um einen kleinen betrag betrogen. hab anzeige erstattet und warte jetzt ab, was sich ergibt.

Dein Geld bekommst du wieder wenn du Zivilrechtlich gegen die Person vorgehst und erfolg hast.

Eine Anzeige bringt kein Geld wieder das ist das Strafrecht.

Zivilrecht durchkämpfen heist aber auch kosten für dich, die du auslegen musst

auf deine anzeige bei der polizei wird die staatsanwaltschaft ermittlungen gegen diese Person stellen. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung musst du die Unterschlagung beweisen können und die Person kann verurteilt werden. Danach wirst Du das Geld zivilrechtlich einklagen müssen. Das Strafurteil kann nur als Beweis nützlich dafür sein.

Wo nix mehr ist ist leider nix mehr zuholen.Kostet Dich nur Zeit und Geld.