Anzeige wegen Warenbetrug, was nun?

4 Antworten

Das klingt alles sehr harmlos. Wenn jemand Strafanzeige gegen jemanden erstattet, dann kann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft nicht einfach so sagen "wir haben keine Lust, uns darum zu kümmern". Also wendet sie sich auch in diesem Fall an dich um zu prüfen, was los war.

Du bzw. ihr schildert dann alles. Wenn deine Mutter Zeugin ist, noch besser. Es ist so gut wie sicher, dass kurz danach das Verfahren eingestellt wird. Also keine Sorge.

Privatverkauf?

Das Versandrisiko liegt beim Käufer, wenn nichts anderes ausgemacht wurde.

Dann hättest du das Geld nicht mal zurück senden brauchen.

Könnte aber auch eine Masche der Käuferin sein, die damit betrügt.

Kauf von Privat

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer -wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

Du dürftest bei Ebay gar nichts verkaufen, weil Du noch minderjährig bist. Wahrscheinlich wirst Du lebenslang gesperrt. Wenn es mit  dem Namen Deiner Mutter passiert ist, bekommt sie den Ärger. Die Anzeige wird verfolgt. Ob die Staatsanwalt die Ermittlungen einstellt, weiß man nicht.

Wieso kommt ihr alle darauf, dass es über eBay ist? Interpretiert euch doch in nichts hinein wenn ich die Dinge nicht so sage!! Es ist alles über meinen Namen und mein Geburtsdatum passiert! Ich möchte hier nichts anderes lesen, als antworten zu meinen Fragen!

@selidag

Wenn du eine richtige Antwort willst, dann gehe zum Anwalt.

Dein Problem hier ist, das du nicht mit richtigen Infos kommst und man dir alles aus der Nase ziehen muß.

Dir ist schon klar das Ebay ab 18 Jahre ist oder?

Hast du dich dort mit falschen Geburtsdatum angemeldet oder wie lief das?

PS.: Nimm den Kontoauszug mit und zeig denen das das Geld zurückgezahlt wurde. Ansonsten mußt du dich überraschen lassen was da noch so kommt.

Ich habe nirgendwo gesagt, dass die ganze Sache über eBay gemacht wurde.

@selidag

OK, da bin ich von ausgegangen. Stellt sich trotzdem die Frage, ob du das hättest machen dürfen.

@chanfan

Jap, die Plattform ist mit Einverständniserklärung der Eltern ab 18. Dies beantwortet trotzdem nicht die Fragen, die ich gestellt habe 

@selidag

Wenn du eine richtige Antwort willst, dann gehe zum Anwalt.

Dein Problem hier ist, das du nicht mit richtigen Infos kommst und man dir alles aus der Nase ziehen muss. Man muß sich ggf. zu viel zusammenreimen

Die Plattform ist mit Einverständniserklärung der Eltern ab 18

Wie meinst du das nun wieder? Die Eltern müssen 18 Jahre alt sein oder der sich auf dieser Plattform anmeldet?

Ich für meinen Teil denke gerade, das das Quatsch ist. Deine Eltern können dir nicht erlauben eine Plattform zu nutzen, bei der du erst ab 18 Jahre handeln darfst, bzw. wo du dich mit deinem Alter registrieren mußt.

Ups, da habe ich schon wieder geraten. Das war doch eine Handelsplattform oder?

Es könnten dann nur dein Vater oder deine Mutter, sich selber mit ihren Daten anmelden und dir den Account ggf. überlassen. Allerdings tragen sie dann auch die Verantwortung.