Anzeige wegen Warenbetrug, was nun?
Hey liebe Gemeinde, Ich habe gerade ein kleines Anliegen. Im September 2015 habe ich ein Paar Schuhe für 37 Euro verkauft. Diese wurden mit meiner Mutter abgesendet und kamen jedoch nicht an. Die Käuferin zeigte mich an, da sie sagte, ich sei eine betrügerin. Das Geld hatte sie übrigens zurückerhalten, zeigte mich aber 2 Tage zuvor an. Ich habe erst einen Monat später davon erfahren, bis gestern aber nichts von der Polizei gehört. Heute kam dann ein Brief zur Vernehmung. Nun meine Frage
Übrigens bin ich minderjährig Kann die Anzeige eingestellt werden? (Kontoauszug des zurückerstattenden Geldes liegt vor)
Was passiert bei so einer Vernehmung?
Lg und schönen Abend
4 Antworten
Das klingt alles sehr harmlos. Wenn jemand Strafanzeige gegen jemanden erstattet, dann kann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft nicht einfach so sagen "wir haben keine Lust, uns darum zu kümmern". Also wendet sie sich auch in diesem Fall an dich um zu prüfen, was los war.
Du bzw. ihr schildert dann alles. Wenn deine Mutter Zeugin ist, noch besser. Es ist so gut wie sicher, dass kurz danach das Verfahren eingestellt wird. Also keine Sorge.
Privatverkauf?
Das Versandrisiko liegt beim Käufer, wenn nichts anderes ausgemacht wurde.
Dann hättest du das Geld nicht mal zurück senden brauchen.
Könnte aber auch eine Masche der Käuferin sein, die damit betrügt.
Kauf von PrivatDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer -wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Du dürftest bei Ebay gar nichts verkaufen, weil Du noch minderjährig bist. Wahrscheinlich wirst Du lebenslang gesperrt. Wenn es mit dem Namen Deiner Mutter passiert ist, bekommt sie den Ärger. Die Anzeige wird verfolgt. Ob die Staatsanwalt die Ermittlungen einstellt, weiß man nicht.
Wenn du eine richtige Antwort willst, dann gehe zum Anwalt.
Dein Problem hier ist, das du nicht mit richtigen Infos kommst und man dir alles aus der Nase ziehen muß.
Dir ist schon klar das Ebay ab 18 Jahre ist oder?
Hast du dich dort mit falschen Geburtsdatum angemeldet oder wie lief das?
PS.: Nimm den Kontoauszug mit und zeig denen das das Geld zurückgezahlt wurde. Ansonsten mußt du dich überraschen lassen was da noch so kommt.
Ich habe nirgendwo gesagt, dass die ganze Sache über eBay gemacht wurde.
OK, da bin ich von ausgegangen. Stellt sich trotzdem die Frage, ob du das hättest machen dürfen.
Jap, die Plattform ist mit Einverständniserklärung der Eltern ab 18. Dies beantwortet trotzdem nicht die Fragen, die ich gestellt habe
Wenn du eine richtige Antwort willst, dann gehe zum Anwalt.
Dein Problem hier ist, das du nicht mit richtigen Infos kommst und man dir alles aus der Nase ziehen muss. Man muß sich ggf. zu viel zusammenreimen
Die Plattform ist mit Einverständniserklärung der Eltern ab 18
Wie meinst du das nun wieder? Die Eltern müssen 18 Jahre alt sein oder der sich auf dieser Plattform anmeldet?
Ich für meinen Teil denke gerade, das das Quatsch ist. Deine Eltern können dir nicht erlauben eine Plattform zu nutzen, bei der du erst ab 18 Jahre handeln darfst, bzw. wo du dich mit deinem Alter registrieren mußt.
Ups, da habe ich schon wieder geraten. Das war doch eine Handelsplattform oder?
Es könnten dann nur dein Vater oder deine Mutter, sich selber mit ihren Daten anmelden und dir den Account ggf. überlassen. Allerdings tragen sie dann auch die Verantwortung.
Wieso kommt ihr alle darauf, dass es über eBay ist? Interpretiert euch doch in nichts hinein wenn ich die Dinge nicht so sage!! Es ist alles über meinen Namen und mein Geburtsdatum passiert! Ich möchte hier nichts anderes lesen, als antworten zu meinen Fragen!