Bekomme ich Geld vom Staat, ohne je gearbeitet zu haben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeitslsoengeld 1 setzt eine versicherungspflichtige Tätigkeit voraus - das dürfte hier nicht vorliegen

also bleibt nur Arbeitslosengeld 2 - die frühere Sozialhilfe kombiniert mit der ehemaligen Arbeitslosenhilfe - das heißt hier wird genauestens das vorhandene Vermögen und Einkommen (Einkommensmöglichekiten z.B. durch geltendmachung von Ubnterhaltsanprüchen) geprüft - wenn Bedürftigkeit gegeben ist - erfolgt die Zahlung in der festgestelleten Höhe

du hast anspruch auf Arbeitslosengeld 2, bekannt unter dem spitznamen Harz IV (benannt nach Peter Harz, dem exmanager von VW der seiner Zeit das Geld des Volkswagenkonzernes mit Nutten verprasst hat.

das sind rund 350 Euro Regelsatz plus diverser Zusatzkosten, z.b. für Unterkunft und Heizung, dies aber in der regel erst ab dem 25. Lebensjahr, wenn keine besonderen Vorrausetzungen vorliegen...

lg, Anna

Loisielou 
Fragesteller
 31.05.2014, 16:03

Der erste Absatz gefällt mir gut. (;

frodobeutlin100  31.05.2014, 18:53
@Loisielou

Der Herr heißt aber Hartz - der Harz ist ein deutsches Mittelgebirge ....

;-)

Peppie85  01.06.2014, 09:49
@frodobeutlin100

bleibt nur noch die frage, was es mit eifel65 auf sich hat...

i'm blue da-ba-dee-da-ba-die ♫

lg, Anna

Ja, du bekommst Hartz4. - Nach einem haben Jahr Arbeitslosengeld. Ich hatte nach der Erzieherausbildung damals keine Stelle und bekam 6 Monate ALG, da ja im Anerkennungsjahr Geld verdient wurde. Anschließend Hartz 4.

Loisielou 
Fragesteller
 31.05.2014, 16:01

Danke für deine Antwort. (: Allerdings gibt es bei mir kein Anerkennungsjahr. Ich mache meine Ausbildung im Land Brandenburg, an einer privaten Schule. Ich weiß nicht, ob bei mir dann die gleiche Regelung zutrifft.

Da du erst 21 bist, kann es sein, dass deine Eltern auch noch finanziell verantwortlich für dich sind und du deswegen keinen Anspruch auf ALG2 hast... ganz sicher bin ich mir da aber nicht.

Loisielou 
Fragesteller
 31.05.2014, 16:17

Oh Gott, ich hoffe nicht. Selbst, wenn sie wollten, sie könnten es rein finanziell nicht.

sr710815  01.06.2014, 12:00

das hätte ich jetzt auch gesagt, es gibt wohl diese U 25 Regelung, wonach Leute unter 25 nicht aus dem Elternhaus aus Kostengründen gehen sollten.

Früher gab es mal auch 17-18 Jährige, die ausziehen wollten, da hat man dann festgestellt, daß das sehr teuer wurde...

Es sei denn, es gibt gravierende Gründe, die den Aufenthalt bei den Eltern unmöglich macht