Beim Arbeitsamt abmelden nächsten Monat kein geld?

2 Antworten

Dein ALG - 1 bekommst du rückwirkend für den Monat gezahlt, dir würde also bis zum 21.05.2018 ALG - 1 zustehen, wenn der Arbeitsbeginn der 22.05.2018 ist und damit kannst du dann zumindest teilweise den Monat Juni überbrücken, so wie du das die Monate vorher auch gemacht hast !

Da hast du z.B. Ende April dein ALG - 1 für April bekommen und hast damit den Monat Mai bestritten und jetzt bekommst du halt anteilig dein ALG - 1 bis zum 21.05.2018 und damit musst du den Juni finanzieren.

Je nachdem wie hoch dein ALG - 1 Tagessatz ist und wie hoch dein Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV ), könntest du ggf. auch noch einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen, aber bevor der bearbeitet ist wirst du wieder Geld vom AG - bekommen haben.

Dir würden dann also von deinem vollen ALG - 1 dann 9 Tage fehlen, also fast 1/3 weniger, wenn du Glück hast, dann hat die Zeit für die Agentur für Arbeit nicht gereicht, um deine Arbeitsaufnahme zu berücksichtigen und du bekommst Ende Mai nochmal dein volles ALG - 1.

Somit könntest du dann erst einmal wie gewohnt den Monat Juni wie die anderen Monate davor finanzieren und wenn dann von der Agentur für Arbeit eine Rückforderung über diese 9 Tage käme, dann hast du sicher wieder mehr Geld zur Verfügung und kannst es in einem Betrag oder auf vorherigen Antrag evtl.in Raten zurückzahlen.

Hartz IV wird im Voraus bezahlt, im Gegensatz dazu wird ALG 1 rückwirkend bezahlt.

Du erhälst also bis zum 21.5. dann ALG 1 und für Deine Arbeitstage vom Arbeitgeber ab dem 22.5. bis. 31.5.  Deinen Lohn. Wann der Lohn gezahlt wird steht im Arbeitsvertrag oder Du fragst Deinen Chef.

Somit wirst Du also Anfang Juni schon mehr Geld haben als Anfang Mai.

Lohn für Mai wird bestimmt nicht erst Ende Juni gezahlt.

Der Lohn für Juni wird  Ende Juni  oder irgendwann im Juli bezahlt.

Yunkeaa 
Fragesteller
 20.05.2018, 22:14

Ja ich bekomme zwar für die Zeit vom 22.5 bis 31.5 Geld von meinem Arbeitgeber aber das riecht nicht für die Miete die am 1.6 abgeht? Wenn ich ALG1 rückwirkend bekomme dann muss ich doch sogar was davon zurück bezahlen da mir ja kein ganzer Monat zusteht oder bin ich blöd?

johnnymcmuff  20.05.2018, 22:25
@Yunkeaa

Du musst natürlich der Agentur für Arbeit umgehend die Arbeitsaufnahme mitteilen.

Wenn die AfA Dir für den ganzen Monat Mai das ALG bezahlt hat, musst Du dann einen Teil zurück zahlen.

Mit der Miete dürfte es keine Probleme geben; falls doch dann rufe den Vermieter an und erkläre ihm die Situation.

Vermieter mögen es gar nicht, wenn einfach die Miete nicht kommt und der Mieter sich nicht mal meldet.

Yunkeaa 
Fragesteller
 20.05.2018, 22:17

Ich glaub ich denke irgendwie falsch und kompliziert Sorry :D